Publikationsförderung durch die Medizinbibliothek |
Bereits seit 2021 besteht die Möglichkeit, sich entstandene Publikationskosten in Gold-Open-Access-Zeitschriften auf Antrag und unter Vorbehalt der Finanzierbarkeit von der Medizinbibliothek Tübingen nachträglich erstatten zu lassen.
Die Vergabekriterien wurden zum 01.02.2024 angepasst und lauten wie folgt: - Korrespondierende/r Autor/in ist Mitglied der Medizinischen Fakultät Tübingen.
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Es erfolgte zuvor die Kostenübernahme durch den Open-Access-Publikationsfonds der Universität Tübingen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Rechnung der Universitätsbibliothek bei der Medizinbibliothek.
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Die Gold-Open-Access-Zeitschrift, in der der Artikel erscheint, hat einen Impact-Faktor (JIF) von mindestens 2,0 oder einen Journal Citation Indicator (JCI) von mindestens 1,0 und ist im Web of Science gelistet. Informationen hierzu finden Sie in den Journal Citation Reports.
Über die eingereichten Anträge und die Höhe der finanziellen Leistungen entscheidet die Medizinbibliothekskommission der Medizinischen Fakultät in regelmäßigen Abständen. Wird Punkt 3 nicht erfüllt, kann ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden, der (i) die fehlende Finanzierung für den Artikel begründet und (ii) die Gründe für eine Ausnahme von Punkt 3 darlegt.
Wenn spezielle Publikationsmittel, z.B. von der DFG oder von anderen Drittmittelgebern, zur Verfügung stehen, soll die Publikationsförderung der Medizinbibliothek nicht in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen zur Publikationsförderung der Medizinbibliothek finden Sie hier: |
Antragsformular für Publikationsförderung der Medizinbibliothek: |