Förderung von Projekten zum Thema „Ethische, rechtliche und soziale Aspekte von Zukunftsthemen in den modernen Lebenswissenschaften sowie entwicklungsbiologische Forschung und ihre mögliche Anwendung am Menschen“
Ziel der Maßnahme ist es, relevante Fragen zu Zukunftsthemen in den modernen Lebenswissenschaften fachübergreifend zu identifizieren, zu analysieren und sachorientiert aufzuarbeiten. Dieser Ansatz soll einen informierten und sachlich fundierten wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurs ermöglichen und zum besseren Verständnis bei verschiedenen Akteuren aus Politik, Wissenschaft und Gesellschaft beitragen.
Um die Förderziele zu erreichen, sollen exzellente, interdisziplinäre Forschungsprojekte zu ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten von Zukunftshemen in den Lebenswissenschaften gefördert werden.
Zur thematischen Schwerpunktsetzung sind zwei ausgewiesene Module vorgesehen. Das zweite Modul ist thematisch eingegrenzt.
Modul A: Vorhaben zu Zukunftsthemen der ELSA in den modernen Lebenswissenschaften.
Gefördert werden ELSA-Fragestellungen zu zukunftsrelevanten Themen in den modernen Lebenswissenschaften. Diese können sich beispielsweise auf die Bereiche Grüne Gentechnik, Künstliche Intelligenz (KI) in Medizin, Neurowissenschaften und Neurotechnologien, Synthetische Biologie, Sicherheitsrelevante Forschung beziehungsweise Dual Use Research of Concern oder Tierforschung beziehen.
Modul B: Vorhaben zu Themen der ELSA moderner Forschungsaspekte von Entwicklungsbiologie und ihrer möglichen Anwendung am Menschen.
Humane entwicklungsbiologische Forschung und Stammzellforschung sind von hoher Bedeutung für die Entwicklung medizinischer Innovationen und Anwendungen sowie zum Nutzen für die Gesellschaft. Insbesondere bieten die jüngsten methodischen und technologischen Fortschritte vielversprechende Ansätze für zahlreiche Aspekte der modernen Medizin. So bieten beispielsweise Erkenntnisse aus der Stammzellforschung vielfältige Perspektiven für die Behandlung von Volkskrankheiten wie Diabetes, Parkinson oder Makuladegeneration durch Gentherapien beziehungsweise Zellersatztherapien. Neuartige Zellkonstrukte aus Stammzellen bieten gute Einblicke, die personalisierte Medizin und Wirkstoffentwicklung entscheidend voranzubringen. Zudem kann ein besseres Verständnis von menschlicher Embryonalentwicklung durch Forschung mit frühen Embryonen, Stammzellen oder stammzellbasierten Embryomodellen auch zu neuen Therapien zur Behandlung von Infertilität, Fehl- und Frühgeburten beitragen. Durch die Forschung an neuen Zellkonstrukten, die von einfachen Organoiden bis zu Embryomodellen reichen und auch in vitro generierte Keimzellen als mögliche nächste Innovation einbeziehen, werden bestehende Grenzen und biologische, rechtliche sowie gesellschaftliche Konzepte infrage gestellt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 4. Februar 2025 (MEZ) zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.