Wandlung ist notwendig wie die Erneuerung der Blätter im Frühling
(Vincent van Gogh)
Die Staatliche Hebammenschule Tübingen hat Tradition und ist eine prägende Institution der ausbildungsberuflichen Entwicklung von Hebammen.
Die Europäische Berufsanerkennungsrichtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen wurde am 07. September 2005 vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat verabschiedet und stellt die Grundlage für wesentliche Veränderungen in der Hebammenausbildung dar. Des Weiteren ist zum 1.1.2020 das Hebammenreformgesetz (HebRefG) in Kraft getreten. Die Staatliche Hebammenschule wurde daraufhin im April 2020 der Medizinischen Fakultät, Abteilung Hebammenwissenschaft am Institut für Gesundheitswissenschaften angegliedert, zu dem auch der Studiengang B.Sc. Hebammenwissenschaft gehört.
Die nach dem alten Hebammengesetz (HebG) bereits begonnenen schulischen Ausbildungsgänge werden selbstverständlich bis zum Examen begleitet.
Die aufgeführten Veränderungen haben aber zur Folge, dass ab dem Jahr 2021 kein weiterer berufsschulischer Ausbildungsgang an der Staatlichen Hebammenschule Tübingen beginnen wird.
Damit endet die schulische Hebammenausbildung in Tübingen, wird aber durch das primärqualifizierende Bachelorstudium für Hebammen in Zusammenarbeit der Universität Tübingen mit dem Universitätsklinikum und seinen Kooperationspartnern ersetzt.
Wir möchten Sie daher bitten, von Bewerbungen und Anfragen an der Hebammenschule abzusehen.
Wenn Sie Interesse am Beruf der Hebamme haben, informieren Sie sich gerne über den innovativen Studiengang B.Sc. Hebammenwissenschaft.