Die Hebammenschule liegt nahe dem Altstadtzentrum und kann auf eine lange Tradition zurückblicken. Der theoretische Unterricht findet überwiegend in den Kursräumen der Universitäts-Frauenklinik statt. Die praktische Ausbildung erfolgt in verschiedenen Abteilungen der Frauenklinik und der Kinderklinik des Universitätsklinikums Tübingen, sowie in Kooperationshäusern.
Staatliche Hebammenschule
an der Universitäts-Frauenklinik
Schulleitung
Leitung


Simone Siedler-Pieth
Schulleitung
Pflegewissenschaftlerin, M.A.
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Berufsbild
Dem Ursprung nach ist Geburtshilfe eine solidarische Hilfe, die sich Frauen gegenseitig leisten. Heutige Hebammen sind Fachfrauen rund um die Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach und verstehen sich als Fürsprecherinnen der schwangeren und gebärenden Frauen.
Eine achtsame Betreuung vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit ist ein gesellschaftlich relevanter Beitrag zur Frauen- und Familiengesundheit: Denn durch eine kompetente Hebammenbegleitung vom Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ende der Stillzeit wird das zukünftige, gesundheitliche Wohlergehen von Mutter und Kind gestärkt. (Deutscher Hebammenverband)
Perspektiven
Hebammen können angestellt und freiberuflich tätig werden. Als angestellte Hebammen sind sie vorwiegend in geburtshilflichen Abteilungen in Kliniken tätig - vor allem im Kreißsaal und auf der Wochenbettstation, aber auch in der Schwangerenberatung, auf der Schwangerenstation und in der Elternschule.
Freiberuflich tätige Hebammen arbeiten alleine oder im Team, z.B. in einer Hebammenpraxis, einem Geburtshaus oder im häuslichen Umfeld und rechnen ihre Tätigkeiten direkt mit der Krankenkasse ab. Sie bieten Schwangerenvorsorge, Geburtsvorbereitungskurse, Rückbildungskurse, Säuglingspflegekurse, Babymassage, Stillberatung und vieles mehr an.



Ausbildung
Daten und Fakten
Wir verfügen derzeit über ca. 75 Ausbildungsplätze. Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Für Bewerberinnen mit staatlicher Anerkennung als Kranken- oder Kinderkrankenschwester verkürzt sich die Ausbildung auf zwei Jahre.
Grundlage der Ausbildung sind das Hebammengesetz, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger, sowie die Europäische Richtlinie 2005/36/EG. Die Ausbildung findet sowohl in der Theorie (mind. 1600 Stunden), als auch in der Praxis (mind. 3000 Stunden) in allen geburtshilflichen Bereichen statt. Neben Ärzt-/innen, Fachdozent/-innen werden die Auszubildenden durch Lehrer/-innen für Hebammenwesen/Pflegepädagog/-innen mit langjähriger Berufserfahrung theoretisch und praktisch ausgebildet. Die Ausbildung endet mit einer praktischen, schriftlichen und mündlichen Prüfung. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Hebamme.

Studiengang B.Sc. Hebammenwissenschaft
Falls Sie sich nicht für für eine Ausbildung als Hebamme/Entbindungspfleger sondern für den primärqualifizierenden Studiengang B.Sc. Hebammenwissenschaft interessieren, finden Sie weitere Informationen auf der Homepage der Medizinischen Fakultät.
Ausbildungsinhalte
Fächer des theoretischen Unterrichts: | ||
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Praktische Ausbildung in den Bereichen: | ||
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Bewerbung

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an
Zentrum für Gesundheitsfachberufe
frontend.sr-only_#{element.contextual_1.children.icon}: Staatliche Hebammenschule an der Universitäts-Frauenklinik Tübingen
frontend.sr-only_#{element.contextual_1.children.icon}:
Calwerstraße 7
72076 Tübingen
frontend.sr-only_#{element.contextual_1.children.icon}: 07071 29-82229
E-Mail-Adresse: hebammenschule@med.uni-tuebingen.de
Bewerbung
Bewerbungszeitraum
Die Ausbildung beginnt jeweils am 1. Oktober eines Jahres. Reichen Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis Ende März ein. Für examinierte Gesundheits- und (Kinder-) krankenpflegerinnen besteht die Möglichkeit einer Ausbildungszeitverkürzung auf 2 Jahre.
Zugangsvoraussetzungen
- vollendetes 17. Lebensjahr
- schulische/berufliche Vorbildung: Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine andere abgeschlossene 10-jährige Schulbildung oder Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, sofern die Bewerberin/derBewerber eine mindestens zweijährige Pflegevorschule erfolgreich besucht hat, oder eine Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen hat, bzw. die Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegerhelfer.
- die gesundheitliche Eignung (wird durch den betriebsärztlichen Dienst festgestellt)
- polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag (dies wird kurz vor Ausbildungsbeginn beantragt)
- die Zugangsvoraussetzungen richten sich nach der gesetzlichen Grundlage, die derzeit in Überarbeitung ist
Bewerbungsunterlagen
Dem Bewerbungsschreiben müssen beigefügt sein:
- vollständig ausgefüllter Aufnahmeantrag
- Schulabgangszeugnis (Mittlere Reife, Fachhochschulreife, Abitur), ggf. Zwischenzeugnis, sonstige Zeugnisse
- lückenloser Lebenslauf
- bei minderjährigen Bewerberinnen und Bewerbern das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters
- ausreichend frankierter Briefumschlag zur Rücksendung der Bewerbungspapiere (Bewerbungsmappen und Prospekthüllen sind nicht notwendig)
Bitte beachten Sie, dass unvollständige Bewerbungsunterlagen leider nicht berücksichtigt werden können.
Die Aufnahme in die Schule erfolgt aufgrund der Bewerbungen nach Maßgabe der vorhandenen Ausbildungsplätze.
Über die Aufnahme entscheidet eine Kommission unter Mitwirkung des Personalrates.