24-Stunden-Öffnung
Regeln für die 24-Stunden-Öffnung der Medizinbibliothek
- Außerhalb der personalbetreuten Öffnungszeiten ist der Zutritt zur Bibliothek für Studierende, die in einem Studiengang der Medizinischen Fakultät der Universität Tübingen eingeschrieben sind, mit dem eigenen Studierendenausweis über den Zutrittsleser an der Tür vom Lern- und Studienzentrum zur Medizinbibliothek möglich. Als Studiengänge der Medizinischen Fakultät gelten Studiengänge, die an der Medizinischen Fakultät administriert werden. Der Zutritt mehrerer Personen mit einem Studierendenausweis ist verboten.
- Bei Alarmen der Sicherungsgates können die Zugangskontrolldaten abgerufen und im Einzelfall im Zuge der Überprüfung der Alarme bzw. bei konkretem Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung ausgewertet und ggf. an die Polizei weitergegeben werden.
- Medien dürfen nur nach regulärer Ausleihe durch Verbuchung auf das Konto des Benutzers am Selbstverbucher aus der Medizinbibliothek mitgenommen werden. Präsenzbestände können nur während der personalbetreuten Öffnungszeiten für den aktuellen Tag an der Infotheke ausgeliehen werden.
- Sollte die Verbuchung am Selbstverbucher nicht einwandfrei funktionieren und die Medien an den Sicherungsgates an den Ausgängen einen Alarm auslösen, ist keine Mitnahme möglich. Werden sie trotzdem mitgenommen, gilt das als Diebstahl und wird auch als solcher weiterverfolgt.
- Die Rückbuchung von ausgeliehenen Medien der Medizinbibliothek erfolgt über den Selbstverbucher. Die rückgebuchten Medien müssen in die Rückgabebox eingelegt werden.
- Medien der Universitätsbibliothek dürfen nicht in die Rückgabebox eingelegt werden.
- Die Medizinbibliothek dient als Lern- und Arbeitsort. Essen und Trinken (außer Wasserflaschen) sind nicht erlaubt.
- Der Aufenthalt in der Bibliothek erfolgt so rücksichtsvoll wie möglich. Laute Gespräche sind verboten. Handys sind stumm zu schalten.
Alle Verstöße gegen die Benutzungsregeln können ein sofortiges und dauerhaftes Benutzungsverbot zur Folge haben!