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Das Klinikum

Beschwerdeverfahren Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das Beschwerdeverfahren im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ermöglicht es betroffenen Personen auf Verletzungen von Menschenrechten oder umweltbezogenen Pflichten nach dem LkSG hinzuweisen. Auch die Abgabe anonymer Hinweise ist möglich. Die Hinweise werden von der Compliance-Beauftragten des UKT und MFT bearbeitet.

Bitte füllen Sie zur Einreichung einer Beschwerde im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) das folgende Online-Formular aus. Mit *gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder. Bitte beachten Sie, dass Sie keine Rückantwort erhalten können, wenn Sie die Beschwerde anonym einreichen.

Kontakt

frontend.sr-only_#{element.contextual_1.children.icon}: Stabsstelle Compliance, Beteiligungen und Interne Revision
Geissweg 3
72076 Tübingen


Tanja Jacob
Compliance-Beauftragte

07071 29-83600

Compliance@med.uni-tuebingen.de


Online Formular

Daten zur Person des Meldenden

Die Übermittlung Ihrer persönlichen Daten ist freiwillig. Sie können Ihre Beschwerde zum LkSG auch anonym einreichen. Machen Sie dann keine Angaben zu Ihrer Person.
Name des Meldenden
Vorname des Meldenden
Ihre E-Mail Adresse für eine Rückantwort

Daten zur Person / Firma, die gemeldet werden soll

Name / Firma *
Abteilung *
Funktion *
Kontaktdaten

Beschwerdemeldung

Umstände der Beobachtung *
Angebliche Verhaltensverstöße, Sachverhalte *

Datenschutz

Datenschutzhinweise:
Informationen zum Umgang mit Ihren persönlichen Daten im Rahmen des Beschwerdeverfahrens zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) finden Sie in unserer Datenschutzerklärung LkSG.
Das Universitätsklinikum Tübingen verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung des des Beschwerdeverfahrens zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Ihre freiwillige Einwilligung n. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Sie können die Einwilligung jederzeit ohne Begründung und ohne, dass Ihnen hieraus Nachteile entstehen, widerrufen.

Zertifikate und Verbände

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