Das Beschwerdeverfahren im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ermöglicht es betroffenen Personen auf Verletzungen von Menschenrechten oder umweltbezogenen Pflichten nach dem LkSG hinzuweisen. Auch die Abgabe anonymer Hinweise ist möglich. Die Hinweise werden von der Compliance-Beauftragten des UKT und MFT bearbeitet.
Bitte füllen Sie zur Einreichung einer Beschwerde im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) das folgende Online-Formular aus. Mit *gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder. Bitte beachten Sie, dass Sie keine Rückantwort erhalten können, wenn Sie die Beschwerde anonym einreichen.