FAQ Promotionen

Diese Seite beantwortet Fragen zu den verschiedenen Phasen eines Promotionsverfahrens zum Dr.med., Dr.med.dent., Dr.sc.hum. Hier finden Sie Informationen zu

Übersicht FAQs

Annahme als Doktorand

Sie haben das M1, einen Betreuer und ein Promotionsprojekt

  • E-Mail ans Promotionsbüro mit Scan der Teilnahmebescheinigung GWP für Promotionssuchende mit der Bitte um Zusendung des Zugangscodes zum Online-Anmeldeportal (promotionen@med.uni-tuebingen.de
  • Vorbereitung / Ausfüllen der Antragsunterlagen in Word, gemeinsam mit habilitierter/em Betreuer/in 
  • Übertrag der Inhalte in das Online-Portal
  • Einreichung per Post des unterschriebenen Antrags und weiterer Unterlagen (Betreuungsvereinbarung, Kopie der Zeugnisse, CV,  ggfs Ethikvotum oder Tierversuchsgenehmigung) im Promotionsbüro
  • Begutachtung durch wissenschaftliche Begleitperson
  • Bei positiver Stellungnahme: Annahme als Doktorand/in für drei Jahre  

Nach der Annahme als Doktorand/Doktorandin ist Ihr Promotionsvorhaben offiziell. Eine Annahme erfolgt erst dann, wenn die Ethikkommission dem Antrag zugestimmt hat. Ihr vollständig ausgefüllter Antrag wird vom Promotionsbüro an die Ethikkommission weitergeleitet. Nach erfolgter Annahme sind Sie Mitglied der Graduiertenakademie der Universität.

über Initiativbewerbung bei einem habilitierten Mitglied der Fakultät (mit aussagekräftigen Unterlagen inkl. Motivationsschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse, vorzugsweise in einem pdf File), bei der Promotionsbörse (siehe Ankündigungen auf der Homepage) oder über dieHomepage (unter  vakante Doktorandenstellen).

Sofort bei Antritt der Forschungsarbeit. Genaue Informationen hierzu finden Sie hier

Eigenständige Kontrolle der Unterlagen auf Vollständigkeit – unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet und zurückgeschickt, Kenntnis der jeweils gültigen Promotionsordnung.

Wichtigster Ansprechpartner im ganzen Promotionsverfahren ist der habilitierte Hauptbetreuer (der Doktorvater) oder die habilitierte Hauptbetreuerin (die Doktormutter). Mit ihm / ihr gehen Sie den Vertrag über das Betreuungsverhältnis ein. Häufig agiert ein weiteres Mitglied der Forschergruppe als zusätzlicher Betreuer.

Die Ethikkommission muss jeder wissenschaftlichen Arbeit in der biomedizinischen und klinischen Forschung zustimmen (siehe auch Merkblatt zum Promotionsverfahren im Download-Bereich).

Seit 30.03.2018 müssen Sie sich nach der Annahme als Doktorand/in durch die Fakultät im Studierendensekretariat der Universität Tübingen immatrikulieren, siehe § 38 Absatz 5, Satz 1, erster Halbsatz des Landeshochschulgesetzes. Konkrete Informationen finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats

Nach § 3 (1) der Promotionsordnung ist vorgegeben: „Der Bewerber oder die Bewerberin soll mindestens zwei Semester an der Medizinischen Fakultät der Universität Tübingen studiert haben oder mindestens ein Jahr im Bereich der Tübinger Medizinischen Fakultät tätig gewesen sein. Der Promotionsausschuss kann auf Antrag des Bewerbers oder der Bewerberin vor Beginn des Promotionsverfahrens in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen.“

Ist Ihr Betreuer/ Ihre Betreuerin nicht hauptberuflich an der MFT tätig, bitten wir Sie, einen Vorschlag für eine/-n zusätzliche/-n Betreuer/-in vorzulegen, der mit dem/der Hauptbetreuer/-in ein Betreuungsteam bildet.

Dem Antrag legen Sie bitte eine Einverständniserklärung des/der Hauptbetreuer/-s/-in bei.

Sollten Sie als Doktorand/-in angenommen werden, so wird folgende Auflage gemacht: Während der Promotionszeit und mindestens alle 6 Monate müssen Betreuungsgespräche mit dem Betreuungsteam stattfinden und dokumentiert werden (vorzugsweise im Promotionslogbuch der Fakultät. 

Zulassung zum Promotionsverfahren

Voraussetzung: selbstständig erarbeitete und erstellte Dissertationsschrift, Zustimmung des habilitierten Betreuers/ der habilitierten Betreuerin zur Abgabe der Schrift, Besuch einer Veranstaltung zur Guten Wissenschaftlichen Praxis, Teil II

To-do: Einreichung eines Antrags auf Zulassung zum Promotionsverfahren mit den aktuell angeforderten Unterlagen (siehe Zulassungsantrag). Hinweise zur Plagiatsprüfung siehe unten.

Bemerkungen: Nach Fertigstellung der Dissertationsschrift wird mit der Zulassung das eigentliche Promotionsverfahren (das Prüfungsverfahren) eröffnet. Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden.

Insgesamt sind drei Exemplare vorzubereiten. Bitte geben Sie zwei Exemplare im stabilen Klemmordner-/binder im Promotionsbüro ab. Ein drittes Exemplar können Sie  direkt Ihrem/Ihrer verantwortlichen Betreuer/in (Doktorvater/-mutter) geben.

Bitte schicken Sie die vollständigen Zulassungsunterlagen per Post schicken oder geben Sie sie bei der Poststelle im Geissweg 3 ab. Beachten Sie bitte, dass unvollständige Unterlagen unbearbeitet an Sie zurückgesandt werden

Um die Dissertationsschrift auf Textübernahmen überprüfen zu lassen („Plagiatsprüfung“ – verpflichtend seit dem 12.05.2016), müssen Sie bei bzw. nach Einreichung der Dissertationsschrift in Papierform eine elektronische Version (als PDF) der Schrift per E-Mail ans Promotionsbüro schicken. Die Plagiatsprüfung wird erst nach Vorliegen aller notwendigen Zulassungsunterlagen durchgeführt. Auf dem Antrag auf Zulassung bescheinigen Sie, dass diese Version mit der im Klemmordner eingereichten Schrift übereinstimmt. Sie versichern hier auch, dass Ihnen bekannt ist, dass eine Nutzung von fremden, nicht kenntlich gemachten Quellen einen Täuschungsversuch darstellt.

 

Wir prüfen Ihre Schrift (personenbezogene Daten werden vorher von uns entfernt) mit dem Plagiatsfinder "PlagScan" auf Text- und Datenübereinstimmungen. Im pdf-Bericht, den wir als Ergebnis erhalten, sind alle Stellen markiert, zu denen Übereinstimmungen mit anderen Quellen gefunden wurden; diese Quellen werden ebenfalls angegeben. Den Bericht erhalten Sie und Ihr/-e Betreuer/-in per E-Mail mit der Aufforderung, ihn auf Unbedenklichkeit zu prüfen (das heißt: sind alle Übernahmen korrekt gekennzeichnet?). Sie beide unterzeichnen eine Unbedenklichkeitserklärung und reichen diese per Post ein. Erst dann geht Ihre Dissertationsschrift in die Begutachtung.

 

Sollte der Bericht Hinweise auf nicht korrekt zitierte Übernahmen geben, reichen Sie, im Einverständnis mit Ihrem Betreuer / Ihrer Betreuerin ein formloses Schreiben im Promotionsbüro ein und beantragen damit die Überarbeitung der Schrift. Diese benötigen wir dann in zweifacher Ausfertigung (lose Blätter), oder bei kleineren Überarbeitungen die auszutauschenden Seiten. Eine erneute Plagiatsprüfung ist dann nicht mehr vorgesehen.

Ja, die Dissertation kann sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache angefertigt werden. Bei englischen Arbeiten muss zusätzlich eine deutsche Zusammenfassung eingefügt werden.

Ist im Büro-Fachhandel unter diesem Begriff erhältlich (siehe „Klemmbinder“ im Netz bei Wikipedia). Vor dem Promotionsbüro liegen wiederverwertbare Klemmbinder zum Mitnehmen aus.

Zu empfehlen ist folgendes Format: DIN A4, einseitig bedruckt, Zeilenabstand: 1,5-zeilig, Literaturverzeichnis einzeilig, Schriftgröße: Arial oder Times New Roman 12, Legenden dürfen 1-zeilig und in kleinerer Schrift gedruckt werden, Der Abstand zu allen Seitenrändern soll 3 cm betragen.

Bitte beachten Sie, dass für die endgültige Druckfassung auf DIN A 5 verkleinert wird. Es empfiehlt sich daher zunächst einen entsprechend großen Schrifttyp (12 pt) zu wählen und die Abbildungen nicht zu klein zu konzipieren, damit die Seiten nach Verkleinerung auf  DIN A5 ohne Einschränkung lesbar bleiben und die Seitengestaltung damit bestehen bleiben kann. Abgesehen vom Druckformat müssen die Pflichtexemplare, die Sie am Ende des Promotionsverfahrens bei der Universitätsbibliothek einreichen, mit der zur Begutachtung eingereichten Fassung der Dissertation übereinstimmen. Bitte beachten Sie deshalb bei der Gestaltung von Abbildungen und Tabellen, dass die Anzahl farbiger Seiten die Druckkosten deutlich erhöhen kann.

Ja. Hinweise finden Sie im Merkblatt zum Erstellen der Dissertation.

Alle wichtigen Hinweise finden Sie im Merkblatt 

Begutachtung

Voraussetzung: Zulassungsunterlagen vollständig

To-do: Die Begutachtung dauert in der Regel 4 bis 6 Monate. Bitte sehen Sie von Fragen zum Verfahrensstand ab.

Bemerkungen: Die Begutachtung erfolgt in der Regel durch den Hauptbetreuer oder die Hauptbetreuerin. Die Zweitbegutachtung übernimmt in der Regel die wisschaftliche Begleitperson, die bereits Ihren Antrag auf Annahme als Doktorand/-in begutachtet hat. Diese Person wird von der Fakultät für die Begutachtung bestellt. 

Das Begutachtungsverfahren dauert mindestens 4-6 Monate.

Das Promotionsbüro kann Ihnen keine Auskünfte zu laufenden Verfahren geben, wir empfehlen aber einen aktiven Austausch mit dem Betreuer/der Betreuerin.

Vor der Begutachtung

  • Erklärung zum Eigenanteil ist nicht aufschlussreich genug, um zu beurteilen, welche Teile der Dissertationsschrift vom Doktoranden in Eigenverantwortung erstellt wurden (siehe Formulierungsvorschlag auf der Homepage)
  • Dissertationsschrift erfüllt nicht die Mindeststandarts der Fakultät (Umfang, Format, etc.)
  • Quellen sind nicht hinreichend angegeben (tritt häufig dann auf, wenn die Daten der Dissertation bereits veröffentlicht sind – hier müssen sämtliche Abbildungs- und Textübernahmen in der Dissertationsschrift zitiert werden).

Während der Begutachtung

  • Unklare Bezeichnung der Abbildungen / Tabellen
  • Fehlerhafte Statistik
  • Zitierfehler (für Hinweise siehe Merkblatt)
  • Fehlende, wichtige Literatur zum Thema
  • Umfang von ca 50 Seiten nicht erfüllt

Bemerkung: Wenn Umarbeitungen notwendig sind, werden Sie vom Promotionsbüro informiert. Das Begutachtungsverfahren wird erst wieder aufgenommen, wenn die überarbeitete Schrift vorliegt.

Mündliche Prüfung

Alle Informationen finden Sie im Merkblatt zur Disputation

Veröffentlichung

Voraussetzung: M3 Prüfung bestanden (Nachweis in Form einer beglaubigten Urkunde), Druckfreigabe vom Promotionsbüro erhalten

To-do: Sie veröffentlichen Ihre Dissertationsschrift in der Regel online nach den Regeln der jeweils gültigen Promotionsordnung.

 

Die Veröffentlichung erfolgt durch die Ablieferung einer elektronischen Version, die vollständig der eingereichten Dissertationsschrift entsprechen muss und deren Datenformat und deren Datenträger den Vorgaben der Universitätsbibliothek der Universität Tübingen entsprechen müssen. Informationen zum genauen Ablauf und zur Beratung finden Sie auf den Seiten der Universitätsbibliothek. Mit der Druckfreigabe erhalten Sie ein Formular, auf dem Ihr Betreuer/ Ihre Betreuerin sein / ihr Einverständnis zur elektronischen Veröffentlichung bestätigen muss. Dieses geben Sie im Zuge der Veröffentlichung bei der Universitätsbibliothek ab.

 

Sollte der oder die Betreuerin mit der elektronischen Veröffentlichung nicht einverstanden sein, erwarten wir von diesen einen begründeten Antrag (in Briefform) auf Veröffentlichung mittels gedruckter Exemplare.

Druckformat DIN A 5, beidseitig bedruckt, Titelblatt zusätzlich auf das Cover, Softcover, Papier 80g.

Wenn die Arbeit zur Begutachtung in Farbdruck eingereicht wurde, muss sie in der endgültigen Fassung ebenfalls farbig gedruckt werden, da sonst die Lesbarkeit insbesondere der Abbildungen nicht mehr wie in der begutachteten Fassung gewährleistet ist.

Die Veröffentlichung des Lebenslaufs ist freiwillig. Wenn Sie den Lebenslauf mitdrucken lassen, geben Sie bitte das Datum des 2. oder 3. Staatsexamens bzw. der  Zahnärztlichen Prüfung taggenau an (TT/MM/JJ).

Ja. Für weitere Änderungen benötigen Sie die Zustimmung des Doktorvaters. In solchen Fällen müssen Sie sich zunächst ans Promotionsbüro wenden.

Die Pflichtexemplare werden in der Dissertationsstelle im Hauptgebäude der Universitätsbibliothek, Wilhelmstraße 32, 72074 Tübingen (Öffnungszeiten siehe Homepage der Universitätsbibliothek) abgegeben. Das Dekanat benötigt keine Pflichtexemplare; es ist jedoch üblich, dem Erst- und Zweitberichterstatter jeweils ein gedrucktes Exemplar zukommen zu lassen.

Die zur Begutachtung eingereichten Exemplare der Dissertation werden datengeschützt entsorgt.

Erhalt der Urkunde

Abgabe der Pflichtexemplare und Veröffentlichung über die Universitätsbibliothek – das Promotionsbüro erhält eine entsprechende Information von der Universitätsbibliothek.

Die Urkunde wird ausgestellt, sobald wir von der Universitätsbibliothek informiert worden sind, dass die Veröffentlichung erfolgt ist. Die Ausstellung dauert i.d.R. 2 - 4 Wochen.

Die Urkunde Können Sie nach vorheriger Terminabsprache im Promotionsbüro abholen oder sie wird Ihnen per Einschreiben zugesendet.

Es kann keine Original-Urkunde mehr ausgestellt werden. Nach Vorlage einer Kopie der Urkunde und einer eidesstattlichen Erklärung, dass die Urkunde abhanden gekommen ist, kann eine Ersatzurkunde ausgestellt werden. Bei Wiederauffindung der Original-Urkunde muss die Ersatzurkunde an das Dekanat zurückgegeben werden.

Nein

Weitere Fragen

Weitere Fragen

Sobald Sie als Doktorand der Fakultät angenommen sind, sind Sie automatisch Mitglied der Graduiertenakademie der Fakultät. Auf den Internetseiten und auf ILIAS finden Sie Informationen und aktuelle Ankündigungen.

Die Fakultät hat einen Promovierendenkonvent eingerichtet. Neben vielen Informationen für Promovierende besteht die Möglichkeit zum Austausch. 

Mehr erfahren

Ja! Zu jedem Promotionsverfahren muss ein Laborbuch (oder auch"Forschungstagebuch" genannt) geführt werden. Dies gilt für alle Dissertationsprojekte! Empfehlungen zur Führung eines Laborbuchs finden Sie auf der Homepage im Downloadbereich.

Eine bereits angemeldete Promotion kann weiterbetreut und vom habilitierten Betreuer/von der habilitierten Betreuerin begutachtet werden, auch wenn dieser/diese an eine andere Stelle wechselt. Ist eine weitere Betreuung nicht mehr möglich oder nicht mehr sinnvoll, kann diese auch einem/-r anderen fachnahen Kollegen/-in übertragen werden. Ein Betreuerwechsel wird in einem formlosen Anschreiben an den Dekan beantragt. Der/Die Doktorand/-in, der/die bisherige Betreuer/-in und der/die zukünftige/-r Betreuer/-in müssen durch Unterschrift ihr Einverständnis erklären. Ein Betreuerwechsel ist nur vor dem Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren möglich.

Grundsätzlich ja, wenn Ihr/e Betreuer/in einverstanden ist. Vorgehensweise wie bei der 1. Verlängerung (s. o.).

Wenn sich nur an der Wortwahl, aber nichts inhaltlich ändert, können Sie die Änderung ohne Ankündigung vornehmen.


 Ändert sich inhaltlich etwas, ohne dass ein neues Ethikvotum nötig ist, so teilen Sie uns dies wie folgt mit:

Hiermit möchte ich die Änderung meines Promotionstitels mitteilen. Ich bestätige in Einvernehmen mit meinem habilitierten Betreuer/meiner habilitierten Betreuerin, dass kein neues Ethikvotum nötig ist.

Diese Erklärung müssen Sie selbst und Ihr/-e Betreuer/-in unterschreiben.

 

Ist ein neues Ethikvotum nötig, müssen Sie die Arbeit abmelden und erneut anmelden.

Sollten Sie das offizielle Betreuungsverhältnis ändern wollen, müssen Sie diesen Wechsel im Promotionsbüro beantragen.

 Bitte verwenden Sie folgende Formulierung:

"hiermit beantrage ich die Übertragung der Betreuung meiner Promotionsarbeit mit dem Titel [Thema] von Frau/Herrn [Name ehemaliger habilitierter Betreuer/ehemalige habilitierte Betreuerin] aufFrau/Herrn [Name neuer habilitierter Betreuer/ neue habilitierte Betreuerin] " 

 

Den Antrag müssen Sie selbst, Ihr ehemaliger Betreuer/Ihre ehemalige Betreuerin und der neue Betreuer/die neue Betreuerin unterschreiben. Außerdem wird eine neue Betreuungsvereinbarung benötigt.

 

Wann findet die nächste Veranstaltung zur Guten Wissenschaftlichen Praxis statt?

Über aktuelle Termine werden Sie per E-Mail informiert (bitte sorgen Sie dafür, dass wir immer eine gültige E-Mail Adresse von Ihnen vorliegen haben!). Ankündigungen erfolgen auch über unsere Homepage

Wenn Sie eventuell schutzwürdige Ergebnisse im Rahmen Ihrer Doktorarbeit erzielt haben, kontaktieren Sie bitte unbedingt und so früh wie möglich aber zwingend vor jeglicher Publikation (Poster, Vortrag, Paper) Frau Dr. Ines Dünkel, die Sie zu Erfindungen und Patenten, Forschungstransfer und Technologietransfer beraten wird.
Zur Technologietransfer Seite

Ein reines Lektorat, das sich ausschließlich auf Grammatik, Punktation und Rechtschreibung fokussiert, kann in Anspruch genommen werden. Die Inanspruchnahme eines Services sollte zusammen mit einer Beschreibung welcher Service es war, und dass dafür bezahlt wurde, im Eigenanteil offen gelegt werden (z.B. Proof reading for language errors in spelling, grammar and word choice was performed by American Journal Experts using the commercial standard editing option). Zudem muss Folgendes beachtet werden:
  • Es muss ein Zertifikat vom Editing-Service angefordert werden, das mit den Promotionsunterlagen eingereicht wird. Die Version vom Editorial Service und die Finalversion wird den Gutachtern zugestellt, die um Einschätzung bzw Bestätigung der Unbedenklichkeit gebeten werden

  • Die korrigierte Version (im Tracking Modus) sollte vom Doktoranden/von der Doktorandin archiviert werden.

  • Die Inanspruchnahme eines kommerziellen "Editing-Services" der wissenschaftliche Inhalte korrigiert, verstößt gegen die gute wissenschaftliche Praxis. 


Ab sofort können Fernzugänge nur noch über das IT Service Portal beantragt werden. Es werden nur noch Fernzugänge von Doktoranden bearbeitet, die über ein aktives Angestelltenverhältnis mit dem UKT verfügen

Doktoranden/Doktorandinnen, die nicht an der Uni Tübingen immatrikuliert sind und keine Beschäftigungsverhältnis an der Uni Tübingen haben und auch nicht Landesangestellte im UKT sind, können einen Doktorandenaccount beantragen, der genau für diesen Personenkreis gedacht ist. Das Formular findet sich auf der Seite https://uni-tuebingen.de/einrichtungen/zentrum-fuer-datenverarbeitung/oft-gefragt/antraege/antraege-ohne-deckblatt-chipkarte/

Dazu kommt jeweils eine aktuelle Bestätigung des Doktorandenstatus vom Promotionsbüro.