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Entwicklung und Implementierung des Teilbereichs "Naturheilverfahren/Komplementärmedizin" im Querschnittsbereich 12 (abgeschlossen)

Entwicklung und Implementierung des Teilbereichs
"Naturheilverfahren/Komplementärmedizin"
im Querschnittsbereich 12

Diese Studie ist abgeschlossen!

Die anhaltende Beliebtheit von Naturheilverfahren (NHV) sowie deren weite Verbreitung insbesondere in der Primärversorgung bringt die Notwendigkeit mit sich, entsprechende Lerninhalte in das Medizinstudium zu integrieren. In vielen Ländern sind naturheilkundlich-komplementärmedizinische Inhalte (engl. CAM: Complementary and Alternative Medicine) bereits seit Jahren fester Bestandteil der studentischen Ausbildung.

Im Jahr 2003 wurde mit der 9. Revision der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) der „Querschnittbereich Rehabilitation, Physikalische Medizin und Naturheilverfahren“ (QB 12) als verbindlicher Teil der Lehre in den klinischen Ausbildungsabschnitt eingeführt. Damit waren NHV erstmals als prüfungsrelevantes Fach im Medizinstudium vertreten. Da bis zu diesem Zeitpunkt NHV nur in Ausnahmefällen mit eigenen Strukturen an den Universitäten verankert waren, erhob sich aus diesen Bestimmungen ein organisatorischer und personeller Auftrag zur Umsetzung. Die Universitäten waren bzw. sind gefordert, diesen Auftrag anzunehmen und auszuführen. Auch von studentischer Seite wird immer wieder eine Aufnahme komplementärmedizinischer Inhalte in die curriculare Lehre gefordert.

Vor diesem Hintergrund wird Rahmen einer innerfakultären Fördermaßnahme ein erweitertes curriculares Angebot zu komplementärmedizinischen Inhalten mit 10 Unterrichtseinheiten entwickelt. Diese wird im Rahmen des Querschnittbereiches 12 im 10. Semester etabliert und evaluiert. Lernziele sind das Kennenlernen und kritische Reflektieren der versorgungsrelevantesten komplementärmedizinischen Methoden einschließlich deren Evidenzlage.

 Für weitere Infos unter Querschnittsbereich Rehabilitation, Physikalische Medizin und Naturheilverfahren QB 12.

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