In der Allgemeinmedizin spielen komplementärmedizinische Verfahren, wie zum Beispiel Akupunktur, äußere Anwendungen oder Yoga, seit Jahren eine große Rolle und werden häufig von Patientinnen und Patienten nachgefragt. Diesem Bedarf kommen wir mit unserer Ambulanz nach, die seit Januar 2024 als Hochschulambulanz (HSA) nach § 117 SGB V zugelassen ist. Damit ist ein Teil unserer Leistungen über die gesetzliche Krankenversicherung abrechenbar – und somit für privat und gesetzlich versicherte Patienten und Patientinnen zugänglich.
Die HSA bietet eine wissenschaftlich fundierte Versorgung mit Methoden aus dem Bereich der Komplementären Medizin und Integrativen Medizin und Pflege an. Unser Ansatz ist evidenzbasiert, interprofessionell und patientenzentriert. Das heißt, er stützt sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse, vereint verschiedene Berufsgruppen und stellt die Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt.