Hornhautbank: FAQ für Fachpersonal

Rechtliches zum Aufklärungsgespräch:

a) Grundlage ist die Verstorbenenmeldung / Zweifelsfreie Feststellung des Todes des potenziellen Spenders.

b) Das ärztliche Aufklärungsgespräch über eine Gewebespende übernimmt gerne das geschulte Personal der Hornhautbank. Wir benötigen in dem Fall lediglich die Daten der Angehörigen und der / des Verstorbenen.

Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner

Ø   Volljährige Kinder       

Ø  Eltern (Vormund, Pfleger)

Ø  Volljährige Geschwister

Ø  Großeltern

Ø  Den Angehörigen gleichgestellt gelten Personen, die persönlich besonders verbunden waren (z.B. Lebenspartner oder Verlobte).

(Im Zweifelsfall sollten so viele nahe Angehörige wie möglich gemeinsam befragt werden.)

Das Team der Hornhautbank ist für solche Situationen speziell geschult. Bitte verweisen Sie auf uns! Sehr gerne übernehmen wir das Gespräch und können Fragen ausführlich besprechen. Sehr hilfreich ist in diesen Gesprächen die Betonung auf den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen. Es soll keine Entscheidung für den Verstorbenen getroffen werden, sondern im Sinne des Verstorbenen. Falls dies nicht möglich ist, sollte von einer Spende abgesehen werden.

Bei Vorliegen einer Einverständniserklärung des potenziellen Spenders / der nächsten Angehörigen / oder bei vorliegendem Organspendeausweis ist entsprechend Transplantationsgesetz die Zusendung der Krankengeschichte an die Hornhautbank zur Prüfung des Eignung zur Spende möglich. Ein Konflikt mit dem Datenschutz oder der ärztlichen Schweigepflicht besteht nicht (Vgl. §7 des TPG).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten eines möglichen Organ- oder Gewebespenders, eines nächsten Angehörigen … ist zulässig, soweit dies erforderlich ist … zur Klärung, ob eine Organ- oder Gewebeentnahme … zulässig ist und ob ihr medizinische Gründe entgegenstehen … Zur unverzüglichen Auskunft über die nach Absatz 1 erforderlichen Daten sind verpflichtet: Ärzte, die den möglichen Organ- oder Gewebespender wegen einer dem Tode vorausgegangenen Erkrankung behandelt hatten …Ein Recht auf Auskunft über die … erforderlichen Daten haben … Ärzte, die die Entnahme von Geweben … beabsichtigen oder unter deren Verantwortung Gewebe … entnommen werden ….   Auszug TPG §7

  • Vollständig ausgefülltes + leserliches Fax-Formular an uns senden (vollständige Daten + Telefonnummer Arzt/Angehörige)
  • Zeitkritisch ist die Blutentnahme! Möglich ist diese vor Todeszeitpunkt (7 Tage) oder innerhalb 24h nach Todeszeitpunkt. Möglichst Blutproben zurücklegen oder über noch liegende venöse Zugänge eine Blutentnahme durchführen.
  • Die Gewebeentnahme ist innerhalb von 72h nach Eintritt des Todes möglich.
  • Die übermittelte Patientenakte sollte folgendes beinhalten: Todesursache, Todeszeitpunkt, Diagnosenverlauf

Eine ausführliche Auflistung der Kontraindikationen finden Sie unter:

UKT-internes Fax-Formular

In jedem Falle wird die Krankengeschichte aber vom Team der Hornhautbank auf Kontraindikationen geprüft. Wir wollen den Arbeits- und Zeitaufwand für Sie im stressigen Klinikalltag möglichst geringhalten. Bei externen Krankenhäusern benötigen wir lediglich die Patienten- und Angehörigendaten und prüfen alles weitere selbst. Gegebenenfalls kommen wir für Rückfragen telefonisch auf Sie zurück.

Zertifikate und Verbände