Aufgrund der langsamen Entwicklung von Gebärmutterhalskrebs sind die Chancen der Früherkennungsuntersuchung besonders hoch. So können fast alle Gebärmutterhalskrebserkrankungen verhindert werden, wenn sie im Stadium der Vorstufen erkannt werden. Diese Vorstufen lassen sich meist mit einfachen und wirksamen Methoden erfolgreich behandeln. Da eventuelle Veränderungen ohne Symptome oder Schmerzen auftreten, ist die Früherkennungsuntersuchung die einzige Möglichkeit, diese rechtzeitig aufzuspüren.
1. Der PAP-Test (Zervikaler Abstrich)
Die zurzeit wichtigste Früherkennungsuntersuchung für Gebärmutterhalskrebs ist die mikroskopische Untersuchung eines Zellabstrichs vom Gebärmutterhals.
Diese Methode wurde von dem griechischen Arzt Georges Papanicolaou bereits Ende der 1920er-Jahre in den USA entwickelt und ermöglicht den Nachweis von Zellveränderungen, die sich zu Gebärmutterhalskrebs entwickeln können.
Allerdings ist ein auffälliger Pap-Test nicht unbedingt ein Zeichen für Krebs. Sollte der Arzt veränderte Zellen feststellen, wird er möglicherweise die natürliche Entwicklung zunächst abwarten. Sind die Veränderungen schwerwiegender, kann es erforderlich sein, sie durch einen chirurgischen Eingriff zu entfernen.
Das Erscheinungsbild der untersuchten Zellen wird in Deutschland nach der Münchner Nomenklatur II beurteilt, das fünf
Befundgruppen - Pap I bis V - unterscheidet:
- Pap I und Pap II bedeuten unauffälliger Befund, Routinekontrolle in einem Jahr. Bei Pap II bedeuten die Zusätze "k" oder "w", dass leichte Veränderungen vorhanden sind und der Abstrich innerhalb 3-6 Monate kontrolliert werden muss
- Pap III und Pap III D bedeuten, dass es sich um Veränderungen handelt, die entweder eine eindeutige Beurteilung nicht zulassen (Pap III) oder im Fall von Pap IIID leichten bis mittelgradigen Zellveränderungen entsprechen (Dysplasien, CIN I/II). Hier müssen Abstrichkontrollen bei genauerer Untersuchung des Gebärmutterhalses unter Verwendung einer Lupenvergrößerung (Kolposkopie) und eventuell weitere Untersuchungen zur feingeweblichen Abklärung (gezielte Biopsie, evtl. Konisation) folgen.
- Pap IV und V bedeuten höhergradige Veränderungen. Hier muss möglichst zeitnah eine Kolposkopie mit feingewebliche Abklärung erfolgen, um so eine entsprechende Therapie einzuleiten.
Münchner Nomenklatur | Befund | Empfehlung |
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Pap I | Normales Zellbild, es wurden keine veränderten Zellen gefunden | Routine-Kontrolle |
Pap II | Anomale und entzündliche, aber nicht schwerwiegend veränderte Zellen | In der Regel findet die nächste Kontrolle im Rahmen der jährlichen Früherkennungsuntersuchung statt. Sind bei Pap II die Veränderungen etwas ausgeprägter, so kann eine Entzündungsbehandlung oder hormonelle Behandlung mit einer anschließenden Kontrolluntersuchung des Muttermunds durchgeführt werden. |
Pap IIw, manchmal auch Pap IIk (inoffizielle, aber häufig benutzte Klassifizierung)
"w" steht für wiederholen "k" steht für Kontrolle | Beinhaltet meist unzureichende Abstriche, die für eine Beurteilung nicht ausreichen sowie Abstriche mit Zellveränderungen, die zwar nicht als definitiv abnorm, aber auch nicht als normal eingestuft werden können | Erneuter Abstrich in 3-6 Monaten |
Pap III | Unklarer Befund:- Schwere entzündliche oder degenerative Veränderung, die eine Beurteilung zwischen gut- und bösartig nicht zulässt
- Auffällige Drüsenzellen, die eine Beurteilung zwischen gut- und bösartig nicht zulassen, ein Karzinom ist also nicht sicher auszuschließen
| Je nach klinischem Befund kurzfristige zytologische Kontrolle und/oder histologische Abklärung in 1 Monat |
Pap IID | Zellveränderungen (Dysplasien) leichten bis mäßigen Grades (CIN I bis II); keine Krebszellen, es können sich aber Krebsvorstufen (Carcinoma in situ) aus ihnen entwickeln | Erneute Abstrichuntersuchung und eine Kolposkopie in drei Monaten. |
Pap IVa | Hochgradig veränderte Zellen (schwere) Dysplasienbsp; | Kolposkopie mit histologischer und zytologischer Konisation |
Pap IVb | Zellveränderungen, die einer schweren Dysplasie entsprechen oder einem Carcinoma in situ (noch nicht in die Umgebung infiltrierendes Karzinom, Krebsvorstufe), invasives Karzinom nicht auszuschließen | Erneute Abstrichuntersuchung und eine Kolposkopie sowie histologische Klärung |
Pap V | Veränderte Zellen eines invasiven Zervixkarzinoms oder eines anderen invasiven Tumors | Histologische Klärung |
2. Test zum Nachweis von Humanen Papillomviren (HPV-Test)
Mit neuen Testverfahren ist es möglich, Virus-DNA oder -RNA im Abstrichmaterial nachzuweisen.
Kann HPV-DNA nachgewiesen werden, ist das Risiko an Gebärmutterhalskrebs zu erkranken erhöht. Ist der HPV-Test negativ, ist das Risiko für die Entwicklung einer Erkrankung in den nächsten Jahren gering.
In Deutschland ist der Einsatz des HPV-Test derzeit in folgenden Situationen empfohlen:
- als Folgeuntersuchung bei Frauen mit unklarem oder länger anhaltend auffälligem Pap-Test
- als Folgeuntersuchung bei Frauen nach Behandlung von Gebärmutterhalskrebs-Vorstufen.
Zur Abklärung grenzwertiger Befunde
Ergibt der Pap-Abstrich einen grenzwertigen Befund, z.B. Pap IIw oder Pap III, ist eine weitere Abklärung notwendig. Bei einigen Frauen mit diesem Befund liegt bereits eine Krebsvorstufe vor. Diese Frauen lassen sich mit einem HPV-Test zuverlässiger identifizieren, als mit einem erneuten Pap-Abstrich. Auf den HPV-Test verzichten sollte man dagegen, wenn der Abstrich einen Pap VIa oder mehrfach wiederholt Pap IIID ergibt. Dann ist grundsätzlich eine Kolposkopie mit feingeweblicher Untersuchung zu empfehlen.
Therapiekontrolle nach Behandlung von Gebärmutterhalskrebs-Vorstufen durch Konisation
Nach einer erfolgreichen Entfernung von verdächtigem Gewebe durch Konisation kann man mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass keine Gefahr mehr besteht, Gebärmutterhalskrebs zu entwickeln. Jedoch werden auch nach der Behandlung bei 10 bis 15 Prozent der Frauen weiterhin oder erneut auffällige Befunde festgestellt. Da man weiß, dass 12 Monate nach einer erfolgreichen Konisation kein HPV mehr nachweisbar sein sollte, kann der Test helfen, diejenigen Frauen herauszufinden, die besonders sorgfältig nachuntersucht werden müssen.
Der HPV-Test zur Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung
Weil sich kein Gebärmutterhalskrebs ohne eine HPV-Infektion entwickelt, kann ein HPV-Test dazu beitragen, das Erkrankungsrisiko besser einzuschätzen: Ist bei einer Frau keine HPV-Infektion nachzuweisen, besteht ein sehr geringes Erkrankungsrisiko. Ist sie mit HPV infiziert und bleibt die Infektion über mehr als ein Jahr bestehen, hat sie ein höheres Risiko und sollte engmaschiger kontrolliert werden.
Allerdings ist eine Infektion mit HPV vor allem bei jungen Frauen sehr häufig und verschwindet normalerweise von selbst wieder. Aus diesem Grund ist ein HPV-Test bei Frauen unter 30 Jahren nicht sinnvoll ist: Es würden dabei zu viele vorübergehende Infektionen gefunden, die kein Erkrankungsrisiko bergen.
In Deutschland wird der HPV-Test nicht als Standardtest im Rahmen der Gebärmutterhalskrebs-Früherkennungsuntersuchung durchgeführt, jedoch unter Studienbedingungen. In manchen anderen Ländern wird er in Kombination mit zytologischer Untersuchung empfohlen.
Was kostet der HPV Test und wer bezahlt ihn?
Zur Abklärung eines unklaren zytologischen Befundes und zur Therapiekontrolle nach Konisation wird der HPV-Test von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
Wird der HPV-Test dagegen als zusätzliche Untersuchung zum herkömmlichen Pap-Abstrich bei der Früherkennungsuntersuchung gewünscht, handelt es sich meist um eine individuelle Gesundheitsleistung, für die die Patientinnen selbst aufkommen müssen. Die Kosten liegen bei ca. 60,00 bis 80,00 Euro.