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Hand- und Fussfehlbildungen

Angeborene Fehlbildungen der Hand habe eine Häufigkeit von etwa 10 bis 18 Fehlbildungen auf 10.000 Geburten. Die Polydaktylie (Mehrfingrigkeit) ist dabei am häufigsten, die Syndaktylie (fehlende Trennung einzelner Finger) tritt am zweithäufigsten auf. In einigen Fällen sind Fehlbildungen von Händen und Füßen mit komplexen weiteren Fehlbildungen vergesellschaftet.

Die allermeisten Fehlbildungen sollten innerhalb der ersten drei Lebensjahre korrigiert werden. Eine erste Konsultation ist jedoch schon so früh nach der Geburt wie möglich sinnvoll, um die Unsicherheit der Familie zu mildern, Zusammenhänge zu erklären und einen ungefähren Fahrplan für die erforderlichen operativen Eingriffe zu empfehlen. 

Leitung

Portrait

Dr. med. Markus Dietzel

Assistenzarzt

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Dr. med. Hans-Joachim Kirschner

Oberarzt

Die Einteilung erfolgt nach Lokalisation - radial, auf der Seite des Daumens - Zentral, im Bereich von Zeige-, Mittel- oder Ringfinger - ulnar, auf der Seite des Kleinfingers. 

Die einfachste Form besteht in einer rudimentären Anlage des gedoppelten Fingers als kleines  Anhängsel, dessen operative Entfernung unkompliziert ist und ab dem 3. Lebensmonat ambulant durchgeführt werden kann.

Bei der kompletten Doppelung ganzer Finger, erfolgt die operative Korrektur meist erst nach dem ersten Geburtstag. Das klinische Bild kann dabei, je nachdem, auf welcher Höhe sich der Daumen in zwei Anlagen aufteilt, sehr unterschiedlich sein. Die Korrektur besteht dabei nicht im einfachen Entfernen der überzähligen Anteile. Die oft anspruchsvolle Operation umfasst die Korrektur der meist zusätzlich bestehenden Verschmelzung von knöchernen gedoppelten Anteilen sowie die Stabilisierung des Bandapparates der betroffenen Gelenke und Verlagerung von Muskelansätzen des Daumenballens. In manchen Fällen muss auch eine Korrektur der knöchernen Achse erfolgen. Die Begrifflichkeit „Doppeldaumen“ ist hier manchmal irreführend, da es sich nicht um zwei normal entwickelte Daumen handelt sondern um Anteile eines Daumens, die sich auf zwei Anlage verteilen; somit ist der verbleibende Daumen fast nie so kräftig wie der gesunde Daumen der Gegenseite.

Bei Doppelanlage von Zehen (Hexapododactylie) muss vor allem dann operiert werden, wenn der gedoppelte Anteil deutlich von der Achse abweicht oder der betroffene Fuß deutlich breiter ist als die Gegenseite, weil es sonst Probleme bei der Schuhversorgung gibt. Im Idealfall erfolgt so eine operative Korrektur ebenfalls  kurz nach dem ersten Geburtstag. Manchmal nimmt eine Fehlstellung aber auch erst im Laufe des Lebens deutlich zu und kann dann mit etwas mehr operativem Aufwand auch beim Jugendlichen noch gut korrigiert werden.

Bei der Syndactylie sind zwei oder mehrere Finger häutig, seltener auch knöchern miteinander verwachsen. Die Verwachsung kann in leichteren Fällen partiell sein und nur bis zum Mittelglied reichen, oder komplett den ganzen Finger, oft auch inklusive die Fingernägel betreffen. Am häufigsten betroffen ist die Zwischenfingerfalte zwischen Mittel- und Ringfinger. Bei der operativen Trennung der Finger muss eine neue Zwischenfingerfalte geschaffen werden, der eine freie beweglichkeit der betroffenen Finger gegeneinander wieder ermöglicht. Dabei „fehlt“ nach der Trennung in der Regel Haut um die Bereiche zwischen den getrennten Finger zu verschließen. In solchen Fällen ist eine Transplantation von Vollhaut aus zum Beispiel der Ellenbeuge oder der Leistenregion erforderlich und kosmetisch günstig. Sind Finger mit ungleicher Länge (Daum und Zeigefinger oder Ring- und Kleinfinger), sollte die Korrekturoperation bereits innerhalb der ersten 6-12 Lebensmonate erfolgen, um ein Fehlwachstum der längeren Fingern zu verhindern. Bei Fingern gleicher Länge sollte innerhalb des zweiten Lebensjahres operiert werden. Selten einmal findet man bei einer Syndactylie auch zusätzliche Finger im Sinne einer Polysyndactylie.

Bei einfachen Syndaktylien am Fuß ist eine Trennung nur zwischen dem ersten und zweiten Zeh erforderlich.

Im Säuglings- oder Kleinkindalter scheinbar plötzlich auftretende Fehlstellung eines Fingers – meist des Daumens – mit fixierter Beugestellung. Dabei fällt häufig ein gleichzeitig tastbares Knötchen oder eine „Schwellung“ über dem Grundgelenk auf. Im Unterschied zur unfallbedingten Fehlstellung bestehen hier aber i.d.R. keine Schmerzen. Ursächlich ist eine harmlose Verdickung im Bereich der Beugesehne, welche nicht mehr unter dem Ringband über dem Grundgelenk hindurchgleiten kann. Operativ erfolgt eine Spaltung des Ringbandes, eine spontane Rückbildung ist selten. Der Eingriff erfolgt ambulant.

Hier ist meist der Kleinfinger betroffen – es können aber auch alle anderen Finger betroffen sein. Meist ist die Achsabweichung in Richtung auf den Daumen gerichtet. Milde Formen müssen nicht operiert werden, erst wenn ein Finger die anderen überlagert, kann eine Operation sinnvoll sein. Ursächlich kann eine Deltaphalanx sein – eine fehlgebildete Wachstumsfuge eines Fingergliedes – die zu einem Fehlwachstum in eine Richtung führt.

Die Beugekontraktur der Langfinger besteht schon beim Neugeborenen, wird aber bei anfangs milden Formen oft zunächst übersehen. Je stärker ausgeprägt sie ist, umso mehr stört sie bei der normalen Benutzung der Hand i weiteren leben. Bei sehr ausgeprägten Kontrakturen, bei denen eine frühe Schienenbehandlung, Dehnungstherapie und physiotherapeutische Übungsbehandlung nicht durchgeführt wurde oder erfolglos blieb, muss mitunter eine operative Korrektur erfolgen. 

Beratung und Sprechstunde

Die zeitliche Planung erfolgt für jeden Patienten individuell je nach Gesamtkrankheitsbild und z.B. bei Syndromen anderen behandlungsbedürftigen Fehlbildungen. Durch eine Weiterbildung in der größten Abteilung für Kinderhandchirurgie Deutschlands, im Wilhelmsstift in Hamburg, besteht ein spezielles kinderhandchirurgisches Wissen. Je nach Umfang und Schwere der Fehlbildung und erforderlichen Operation ist eine stationäre Behandlung von 3-7 Tagen oder auch eine ambulante Operation möglich. 

Sprechstunde für Hand und Fussfehlbildungen

Zertifikate und Verbände