Informationen zum stationären Aufenthalt Ihres Kindes
Alle wichtigen Informationen werden Ihnen vor dem stationären Aufenthalt, durch das Belegungsmanagement der Abteilung, mitgeteilt.
Zum Belegungsmanagement
Einbeziehung in die Pflege und Behandlung
Ihre Einbeziehung bei pflegerischen und therapeutischen Maßnahmen während des stationären Aufenthaltes ist erwünscht. Ihr Kind erfährt dadurch Sicherheit und Geborgenheit. Sie können damit die Krankheitsbewältigung und den Gesundungsprozess unterstützen.
Das Stationsteam achtet die Würde und die Wahrung der Intimsphäre Ihres Kindes, unabhängig von Alter und Geschlecht. Es steht Ihnen auch für eine verständliche Anleitung zur Verfügung, damit Sie über den stationären Aufenthalt hinaus bei Bedarf spezielle Maßnahmen eigenverantwortlich durchführen können. Bei Operationen oder Untersuchungen können Sie Ihr Kind bis zur OP-Schleuse begleiten.
Wir arbeiten nach den aktuellen Methoden der Schmerzerfassung und -behandlung. Über alternative Behandlungsmethoden können Sie mit dem Stationsarzt oder der Bezugspflegeperson sprechen.
Wir haben in der Kinderklinik eine Behandlungspflicht und treffen anhand von Leitlinien der Fachgesellschaften Entscheidungen. Diese untersagen das gemeinsame Übernachten der Kinder und Eltern in einem Bett während des stationären Aufenthaltes. Es sind bundesweit schon mehrfach tragische Fälle bekannt geworden, bei denen Kinder zu Schaden gekommen sind, weil sie im selben Bett wie die Eltern geschlafen haben. Die Gerichte sehen darin eindeutig eine Sorgfaltspflichtverletzung des Krankenhauses. Aus diesem Grund, erhalten Kinder vor dem 3. Geburtstag ein kindersicheres Krabbelbett. Beachten Sie bitte, dass die Eltern die juristische Verantwortung in einem solchen Fall nicht übernehmen können. Nach Auskunft der Rechtsabteilung ist eine solche Vereinbarung nachteilig für das Kindeswohl
und deshalb rechtsunwirksam.