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Adresse: Hoppe-Seyler-Str. 1
72076 Tübingen


Personenprofil: 07071 29-83781


Für Eltern und Kinder

Liebe Eltern,

Ihr Kind ist bei uns in den besten Händen. Um Ihnen den Krankenhausaufenthalt zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Informationen hier für Sie zusammengestellt. Darüberhinausgehende Fragen beantworten wir Ihnen gerne persönlich auf den Stationen.

Liebe Kinder und Jugendliche,

um die Kinderklinik näher kennen zu lernen, führt euch Pauline anhand eines Fotobuches durch die Klinik und zeigt euch unsere einzelnen Bereiche. Viele Menschen hier in der Kinderklinik sind für euch da, um euch bei eurer Krankheit zu helfen und um euch zu unterstützen. Außerdem findet ihr hier auch Informationen, wie ihr eurem Teddybären helfen könnt, falls er mal krank wird.

Meinung - Lob und Kritik

Positive oder auch negative Rückmeldungen von Ihnen nehmen wir gerne entgegen:
Pflegedienstleitungen

07071 29-85809
07071 29-81482

Parken

Das Parkhaus P4 Crona Kliniken hat einen Aufzug, mit dem Sie auf der Ebene 10 ebenerdig in die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin kommen.

Mehr zum Parken

Dolmetscher

Für Familien mit Sprachbarrieren (z.B. Deutsch als Fremdsprache) bietet die Kinderklinik für den medizinischen Bereich ausgebildete studentische Begleitdolmetscher. Diese werden in einem Pilotprojekt geschult und können nach vorheriger Anmeldung während des stationären Aufenthaltes zur Verfügung stehen.

Sicherheit

Kinderstationen, Funktionsbereiche und Spielbereiche wurden unter Berücksichtigung kindgerechter Sicherheitsvorrichtungen gebaut (z.B. haben alle Steckdosen eine Kindersicherung). Über besondere Hygienemaßnahmen werden Sie informiert und entsprechend angeleitet.

Stationärer Aufenthalt

Informationen zum stationären Aufenthalt Ihres Kindes

Alle wichtigen Informationen werden Ihnen vor dem stationären Aufenthalt, durch das Belegungsmanagement der Abteilung, mitgeteilt.

Zum Belegungsmanagement

Einbeziehung in die Pflege und Behandlung

Ihre Einbeziehung bei pflegerischen und therapeutischen Maßnahmen während des stationären Aufenthaltes ist erwünscht. Ihr Kind erfährt dadurch Sicherheit und Geborgenheit. Sie können damit die Krankheitsbewältigung und den Gesundungsprozess unterstützen.

Das Stationsteam achtet die Würde und die Wahrung der Intimsphäre Ihres Kindes, unabhängig von Alter und Geschlecht. Es steht Ihnen auch für eine verständliche Anleitung zur Verfügung, damit Sie über den stationären Aufenthalt hinaus bei Bedarf spezielle Maßnahmen eigenverantwortlich durchführen können. Bei Operationen oder Untersuchungen können Sie Ihr Kind bis zur OP-Schleuse begleiten.

Wir arbeiten nach den aktuellen Methoden der Schmerzerfassung und -behandlung. Über alternative Behandlungsmethoden können Sie mit dem Stationsarzt oder der Bezugspflegeperson sprechen.

Wir haben in der Kinderklinik eine Behandlungspflicht und treffen anhand von Leitlinien der Fachgesellschaften Entscheidungen. Diese untersagen das gemeinsame Übernachten der Kinder und Eltern in einem Bett während des stationären Aufenthaltes. Es sind bundesweit schon mehrfach tragische Fälle bekannt geworden, bei denen Kinder zu Schaden gekommen sind, weil sie im selben Bett wie die Eltern geschlafen haben. Die Gerichte sehen darin eindeutig eine Sorgfaltspflichtverletzung des Krankenhauses. Aus diesem Grund, erhalten Kinder vor dem 3. Geburtstag ein kindersicheres Krabbelbett. Beachten Sie bitte, dass die Eltern die juristische Verantwortung in einem solchen Fall nicht übernehmen können. Nach Auskunft der Rechtsabteilung ist eine solche Vereinbarung nachteilig für das Kindeswohl
und deshalb rechtsunwirksam.

Begleitung und Besuch

Begleitpersonen

Selbstverständlich dürfen Sie während des Aufenthaltes bei Ihrem Kind bleiben. Wir können pro Patient oder Patientin einen Angehörigen oder eine Angehörige als Begleitperson mit aufnehmen. In der Regel ist dieser Aufenthalt für Sie bis zum 9. Lebensjahr Ihres Kindes kostenlos.

Der Arzt entscheidet im Einzelfall, ob eine medizinische Indikation zur Mitaufnahme eines Angehörigen besteht. In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse die Kosten für den Aufenthalt der Begleitperson.

Die mitaufgenommene Begleitperson erhält eine Liege im Patientenzimmer und eine Verpflegung über unseren Patientenservice.

Besuche

Die Besuchszeit und spezielle Stationsregeln, z. B. Mitnahme der Geschwisterkinder, erfragen Sie auf Ihrer Station. 

  • Sind Sie selbst akut krank (Durchfall, Erbrechen, Fieber, o.ä.), sollten Sie im Interesse Ihres eigenen Kindes und der anderen Patienten und Patientinnen nicht zu Besuch kommen bzw. nicht hier übernachten.
  • Die Betreuungspflicht für Geschwisterkindern obliegt der Begleitperson.
  • Beachten Sie die Mittags- und Nachtruhe und teilen Sie uns bitte mit, wann Sie das nächste Mal kommen werden.
  • Die Besucheranzahl sollte in der Regel pro Patient 2 Personen nicht überschreiten.

Übernachtung

Bei Aufenthalten auf den Intensivstationen gibt es im Patientenzimmer keine Möglichkeit, zu übernachten. In diesen Fällen gibt es in den Elternhäusern in unmittelbarer Nähe zur Kinderklinik Übernachtungsmöglichkeiten für Sie.

Sie möchten nicht bei Ihrem Kind im Zimmer, sondern in einem der Elternhäuser übernachten oder ein weiterer Angehöriger ist bei dem Aufenthalt dabei? In diesem Fall erhalten Sie eine Selbstzahlerrechnung von den Elternhäusern, welche Sie dann als außergewöhnliche Belastungen beim Finanzamt einreichen können.

Falls Sie eine weitere Anreise haben, und am Tag vor dem Aufnahmetermin nach Tübingen anreisen, können Sie über folgenden Link eine Übernachtungsmöglichkeit buchen:

https://www.tuebingen-info.de/de/mein-aufenthalt/uebernachten-arrangements

Gastronomie

Sind Sie zu Besuch, zu einem ambulanten Termin oder als Begleitperson im Klinikum, können Sie in unserem Kasino auf dem Berg im Konferenzzentrum Schnarrenberg oder im Kasino der Kliniken Tal - beim Gebäude der Frauenklinik - essen. 

Mehr erfahren

Ambulanter Aufenthalt

Informationen zum ambulanten Aufenthalt Ihres Kindes

Sprechstunden

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zu Ihrer Vorstellung in die Sprechstunden mit:

  • Überweisungsschein vom Kinderfacharzt
  • Versichertenkarte
  • Gelbes Untersuchungsheft
  • Impfausweis
  • Soweit vorhanden aktuelle Befunde und Arztbriefe in Kopie
  • Soweit vorhanden radiologische Diagnostik auf CD

Zertifikate und Verbände