Die Abteilung Psychiatrie und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter der Universität Tübingen besitzt eine langjährige klinische und wissenschaftliche Tradition was die Erstattung von Sachverständigengutachten anbelangt. Dieser forensische Bereich geht auf Herrn Prof. Lempp zurück, der auch das erste Lehrbuch über Forensische Kinder- und Jugendpsychiatrie geschrieben hat.
Erstattet werden Sachverständigengutachten aus allen Bereichen der forensischen Kinder- und Jugendpsychiatrie, d. h. konkret zu Fragen des Sorge- und Umgangsrechts, zu Fragen einer Kindeswohlgefährdung, zur Situation von Kindern in Pflegefamilien, zur Frage der Notwendigkeit von geschlossenen Unterbringungen und anderen Fragestellungen im Familienrecht. Im Bereich des Strafrechts werden insbesondere Fragen zur Schuldfähigkeit, zur Strafreife, Verantwortlichkeit und Glaubhaftigkeit erstellt. Gutachten werden auch zu sozialrechtlichen Fragestellungen (KJHG, SGB VIII, SGB IX, OEG) erstattet. Allerdings erstatten wir keine Gutachten für Privatpersonen, sondern nur für Gerichte, Staatsanwaltschaften oder Behörden.
Ansprechpartner für alle gutachterlichen und forensischen Fragestellungen ist Frau Dipl.-Psych. Dr. med. M. Clauss.