Die Abteilung Psychiatrie und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter der Universität Tübingen besitzt eine langjährige klinische und wissenschaftlich Tradition was die Erstattung von Sachverständigengutachten anbelangt. Dieser forensische Bereich geht auf Herrn Prof. Lempp zurück, der auch das erste Lehrbuch über Forensische Kinder- und Jugendpsychiatrie veröffentlicht hat.
Gutachtenstelle Bereich Forensische Kinder- und Jugendpsychiatrie
Erstattet werden Sachverständigengutachten aus allen Bereichen der forensischen Kinder- und Jugendpsychiatrie zu folgenden Fragen:
- Im Bereich Familienrecht u. a. zum Sorge- und Umgangsrecht, zur Kindeswohlgefährdung, zur Frage der Rückführung bzw. zur Situation von Kindern in Pflegefamilien und zur geschlossenen Unterbringung
- Im Bereich Strafrecht zu Fragen der Schuldfähigkeit, der Strafreife, der Verantwortlichkeit und Glaubhaftigkeit
- Im Bereich Sozialrecht zu Fragen der gesetzlichen Betreuung, KJHG, SGB VIII, SGB IX und OEG
Aufgrund der multiprofessionellen Verknüpfung mit internen Fachabteilungen des Universitätsklinikums Tübingen können je nach gerichtlicher Fragestellung auch laborchemische Kontrollen erfolgen und fallspezifisches Fachwissen eingeholt werden. Unser Team besteht aus approbierten Diplompsychologen, Fachpsychologen für Rechtspsychologie sowie Kinder- und Jugendpsychiatern mit langjähriger klinischer Erfahrung. Zur Qualitätssicherung orientieren sich unsere Gutachten an den „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht“ (Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten, Deutscher Psychologen Verlag GmbH, Berlin, 2019, 2. Aufl.). Zusätzlich werden die Gutachten anonymisiert im Rahmen einer Intervision unter Fachkollegen erörtert. Unsere Mitarbeiter bilden sich regelmäßig fort, um eine Expertise nach aktuellen wissenschaftlichen Standards und Kenntnissen zu gewährleisten.
Es werden ausschließlich Gutachten für Gerichte, Staatsanwaltschaften oder Behörden erstattet und nicht für Privatpersonen. Wir sind bemüht die Gutachten zeitnah zu erstatten.
Kontakt
Hauptansprechperson für Fragestellungen im Familienrecht:
MMag. S. Deuchert (Dipl.-Psych./Psych. Psychotherapeutin),
frontend.sr-only_#{element.contextual_1.children.icon}: 07071 29-84863
E-Mail-Adresse: sabrina.deuchert@med.uni-tuebingen.de
Hauptansprechperson für Fragestellungen der Aussagepsychologie:
Dr. S. Bahlo
E-Mail-Adresse: simone.bahlo@med.uni-tuebingen.de
Ansprechpartner für alle gutachterlichen und forensischen Fragestellungen im Familien- und Strafrecht:
Dipl.-Psych. Dr. med. Marianne Clauß
frontend.sr-only_#{element.contextual_1.children.icon}: 07071 29-84863
E-Mail-Adresse: marianne.clauss@med.uni-tuebingen.de
Sollten die o. g. Ansprechpartner nicht erreichbar sein, können Sie sich gerne an unser Sekretariat wenden:
Mareen Buck
(Mo.-Fr. zw. 8.00 Uhr und 13.00 Uhr)
frontend.sr-only_#{element.contextual_1.children.icon}: 07071 29-82292
frontend.sr-only_#{element.contextual_1.children.icon}: 07071 29-4098
E-Mail-Adresse: gutachtenstelle.renner@med.uni-tuebingen.de
Zertifikate und Verbände
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