Die Abteilung Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie für Kinder und Jugendliche sucht immer wieder Studierende, die sich bereits während des Studiums in Forschung, Lehre und im Rahmen einer Tätigkeit als Wissenschaftliche Hilfskraft einbringen möchten.
Hauptaufgaben sind immer abhängig von Bereichen/Projekten, in denen man tätig ist. Grundsätzlich geht es um ganz unterschiedliche Arbeiten, z. B. wissenschaftliches Zuarbeiten, organisatorische Aufgaben, Aktenablage, Datenaufbereitung- und Auswertung, Auswertung klinischer Untersuchungsinstrumente, Unterstützung in der klinischen Tätigkeit, Durchführung klinischer Untersuchungen (z. B. psychometrischer Tests).
Die konkreten Tätigkeiten werden abhängig vom Projekt vereinbart. Ebenso Arbeitsumfang und Dauer des Arbeitsvertrags.
Als studentische Hilfskraft kann eingestellt werden, wer in einem Studiengang immatrikuliert ist, der zu einem ersten Hochschulabschluss führt; das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit der Exmatrikulation.
Wir weisen hier noch auf die aktuell bestehende einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht (§ 20a IfSG-E) hin |