Allgemeines zur Weiterbildung
Für die gesamte Weiterbildung bis zum Facharzt / Fachärztin für das Gebiet Radiologie und mit Berücksichtigung der besonderen Anforderungen eines hochschulmedizinischen Betriebes, sind 60 Monate eingeplant. Dies entspricht der gesamten Dauer der neuen Weiterbildungsordnung zum Facharzt / Fachärztin für Radiologie.
Für die Zusatzbezeichnung mit Schwerpunkt "Kinderradiologie" bzw. "Neuroradiologie" sind jeweils 36 Monate erforderlich, wobei 12 Monate bereits während der Facharztweiterbildung abgeleistet werden können. Ebenfalls ist eine Rotation in die Nuklearmedizin möglich, in Kooperation mit der Abteilung für Nuklearmedizin kann auch eine Doppelfacharzt-Qualifikation (Radiologie und Nuklearmedizin) angestrebt werden. Die einzelnen Weiterbildungsstationen werden jeweils unter Aufsicht von qualifizierten Oberärzten geführt. Der Rotationsplan für alle Mitarbeiter wird in unserer Abteilung im Konsens mit den Assistentensprechern für das ganze folgende Kalenderjahr im Voraus, mit jeweils quartalsweisen Rotationen, erstellt.