Nach der Entbindung haben Sie in den ersten 8 Wochen Anspruch auf bis zu 18 Hebammenbesuche. Bei besonderen Schwierigkeiten können weitere Termine verordnet werden. Außerdem können Sie Hebammenhilfe bei Fragen zum Stillen und der Ernährung des Kindes in den kommenden Monaten, bis das Kind abgestillt ist, in Anspruch nehmen. Die Hebamme ist zuständig für alle Fragen, die Sie und Ihr Kind betreffen.
Bei Problemen oder Unsicherheiten sollten Sie keinesfalls bis zum nächsten Tag warten oder gar das Wochenende verstreichen lassen, sondern sich noch am selben Tag an Ihre Hebamme wenden. Ihre Hebamme ist in der Regel für Sie erreichbar und kann Ihnen vor Ort kompetent mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Hebammenhilfe
Siehe auch
Zertifikate und Verbände

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Erfolgsfaktor Familie

Die Altersvorsorge für den Öffentlichen Dienst