Erläuterung zur Kostenübernahme bei Privatpatienten

Suche nach einem unverwandten Blutstammzellspender

Für Sie bzw. Ihr Kind wurde oder wird in Kürze beim ZKRD die Suche nach einem unverwandten Blutstammzellspender beantragt.
Um die Suche nach einem unverwandten Blutstammzellspender aktivieren zu können,
muss die Übernahme der dadurch entstehenden Kosten geklärt sein. Diese Kosten werden im
Allgemeinen von den privaten Krankenversicherungen bzw. Beihilfestellen getragen.

 Der versicherungstechnische Hintergrund 

Es gibt bei der Abrechnung unserer Leistungen die folgenden beiden Situationen, und wir
wollen Ihnen erklären, warum wir grundsätzlich Kostenübernahmeerklärungen von Ihnen
selbst wie auch den Kostenträgern haben wollen.

 (1) Sie sind selbst für die Begleichung der Rechnung zuständig und haben nur selbst
einen Erstattungsanspruch gegenüber den genannten Stellen. 

Dies ist generell dann der Fall, wenn Sie für jede Rechnung Leistungen aus zwei
verschiedenen Quellen (Beihilfe und private Krankenversicherung) erhalten. Mitunter
stimmen Krankenversicherungen aber auch aus anderen Gründen einer direkten
Abrechnung nicht zu, z. B. wenn Sie einen Selbstbehalt haben oder eine direkte
Abrechnung im ambulanten Bereich in Ihrem Vertrag nicht vorgesehen ist.
In diesem Fall ist für uns Ihre eigene Kostenübernahmeerklärung vorrangig.
Die Kostenübernahmegarantien der privaten Krankenversicherung und/oder der
Beihilfestellen dienen uns dann nur als Beleg, dass Ihnen auch die Mittel zur
Begleichung der anstehenden Rechnungen zur Verfügung stehen. Sie ersetzen also
lediglich eine Bonitätsprüfung.


 (2) Eine direkte Abrechnung zwischen ZKRD und privater Krankenversicherung ist
möglich. 

In diesem Fall ist für uns die Kostenübernahmegarantie Ihrer privaten
Krankenversicherung vorrangig. Leider nimmt die Bearbeitung bzgl. Übernahme der
Suchkosten bei den privaten Krankenversicherern aus organisatorischen Gründen eine
gewisse Zeit in Anspruch, so dass uns selbst im Fall der direkten Abrechnung mitunter
erst nach einigen Wochen die Kostenzusage einer Krankenversicherung vorliegt.

Ihre eigene Kostenübernahmeerklärung ermöglicht es uns aber, sofort in der Suche
tätig zu werden, wie es in vielen Fällen auch medizinisch erforderlich ist. Sie dient
damit vor allem der Beschleunigung des Verfahrens. Sie werden allerdings von uns in
der Regel keine Rechnung erhalten, es sei denn, die angegebene Versicherung lehnt
die Übernahme der Kosten endgültig ab. Dies ist aber bislang nur vorgekommen,
wenn tatsächlich kein geeigneter Versicherungsschutz bestand.


Der praktische Ablauf

  • Zur Vermeidung von größeren Zeitverlusten bei der Einleitung der Spendersuche bitten wir Sie jetzt in jedem Fall, das Formblatt "Persönliche Kostenübernahmeerklärung" auszufüllen und uns - ggf. über die behandelnde Klinik - im Original zukommen zu lassen. 
  • Sobald uns diese Erklärung vorliegt, leiten wir die Suche nach einem nicht verwandten Spender für Sie bzw. Ihr Kind weltweit ein.
  • Parallel dazu werden wir uns um eine direkte Abrechnung mit Ihrer privaten Krankenversicherung bemühen. Falls in Ihrem Fall eine direkte Abrechnung nicht möglich sein sollte (z. B. wenn Sie beihilfeberechtigt sind oder die Krankenversicherung einer direkten Abrechnung nicht zustimmt), werden wir Sie unverzüglich informieren.
  • In diesem Fall müssten Sie Sich zusätzlich um eine Kostenzusage Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. auch der für Sie zuständigen Beihilfestelle bemühen. Die entsprechenden Formblätter werden wir Ihnen dann separat zuschicken. Sobald Ihnen diese vorliegen, sollten Sie uns diese in Kopie zukommen lassen.

In seltenen Fällen treten beim Einholen der Kostenübernahmeerklärung bei privaten
Krankenversicherungen oder Beihilfestellen Schwierigkeiten auf. Sie beruhen meist darauf,
dass man dort mit den Abläufen bei der Spendersuche nicht vertraut ist. Sollten Sie auf solche
Schwierigkeiten stoßen, setzen Sie Sich bitte sofort mit uns in Verbindung. Bisher ist es uns
noch immer gelungen, aufgetretene Probleme zügig auszuräumen.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich gern jederzeit an uns unter der
Telefonnummer 0731/15 07 20 wenden.

Ihr ZKRD - Zentrales Knochenmarkspender-Register Deutschland


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