330

Adresse: Calwerstraße 7
72076 Tübingen


Call-Center

frontend.sr-only_#{element.icon}: 07071 29-82224


Belegungsmanagement

frontend.sr-only_#{element.icon}: 07071 29-86311


Notfälle

frontend.sr-only_#{element.icon}: 07071 29-82211


Wenn die Geburt zugleich ein Abschied ist

Wenn die Geburt zugleich ein Abschied ist

Informationen für Eltern, die ihr Kind vor, während oder kurz nach der Geburt verlieren

Nicht jede Schwangerschaft endet mit der Geburt eines lebenden Kindes.* Ein früher Verlust kann in allen Phasen der Schwangerschaft drängende Fragen und widersprüchliche Gefühle hervorrufen. Gleichzeitig ist der Tod eines Kindes vor, während oder kurz nach der Geburt noch immer ein gesellschaftliches Tabu, das mit großer Sprach- und Hilflosigkeit einhergeht. 

Auf den folgenden Seiten möchten wir Sie als Betroffene informieren, wie Sie in unserem Haus begleitet werden und welche Möglichkeiten Sie in dieser Situation haben. Verschiedene Berufsgruppen arbeiten eng zusammen, um Sie gut zu unterstützen. Dazu gehören u.a. ÄrztInnen, Hebammen, Pflegekräfte, Seelsorgerinnen, sowie die MitarbeiterInnen des Sozialdienstes, der Pathologie und der Friedhofsverwaltung. Wir wollen unser Bestmögliches tun, um Sie in dieser besonderen Situation zu begleiten. 


* In Gesetzestexten und der Medizin wird nicht immer den Begriff „Kind“ verwendet. Wir verwenden diesen, weil und insofern er das Verhältnis der Eltern zum ungeborenen Leben beschreibt.

Fünf Grundsätze sind für alle Berufsgruppen leitend: 

  • Sie (als Eltern) gehen diesen Weg nicht allein.
  • Sie dürfen sich die Zeit nehmen, die Sie brauchen.
  • Sie haben die Regie, wo immer es möglich ist.
  • Wir (als interprofessionelles Team) unterstützen, was im Rahmen
     der Gegebenheiten für Sie und Ihre Familie hilfreich ist.
  • Wir respektieren Ihre Art, mit der Situation umzugehen.

 

Wichtige Informationen können Sie auch dem Flyer „Spur von Leben“ entnehmen, den Sie selbstverständlich in der Universitäts-Frauenklinik erhalten, wenn die Geburt zugleich ein Abschied ist. 

Frühes Ende der Schwangerschaft (vor der 14. Woche)

Aus verschiedenen Gründen kann eine Schwangerschaft vor der 14. Woche enden, z.B. nach einer Fehlgeburt oder einem frühen Schwangerschaftsabbruch. Schon in dieser Phase kann eine starke emotionale Bindung zum Kind bestehen. Gefühle der Ohnmacht, Trauer und starke Ambivalenzen sind normal. Es hilft, sich mit diesen Gefühlen auseinander zu setzen und darüber zu reden. Ansprechpersonen können Menschen aus Ihrem nahen Umfeld sein, aber auch Mitarbeitende der Klinik oder der Schwangerenberatungsstellen. Seelsorgerinnen sowie Mitarbeitende des Sozialdienstes in der Frauenklinik stehen ebenfalls für Gespräche zur Verfügung, und zwar auch dann, wenn Sie ambulant behandelt werden. Diese und weitere hilfreiche Kontakte haben wir unter diesem Link für Sie zusammengestellt.

Es ist wichtig zu wissen, dass alle Kinder würdig bestattet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bestattung aufgrund einer Fehlgeburt oder eines Schwangerschaftsabbruches erfolgt. Selbst in einer so frühen Woche, dass noch kein „Kind“ erkennbar ist, wird das aufbewahrte Gewebe bestattet.
Bei den Allerkleinsten findet die Beisetzung in der Regel zwei Mal jährlich als Sammelbestattung im Rahmen einer ökumenischen Trauerfeier auf dem Tübinger Bergfriedhof statt. Weitere Informationen und Möglichkeiten finden Sie im Abschnitt über die Bestattung der Allerkleinsten, oder Sie können die Seelsorge kontaktieren.

Spätes Ende der Schwangerschaft (nach der 14. Woche)

Auch nach der 14. Schwangerschaftswoche kann es sein, dass eine Schwangerschaft nicht normal verläuft, es z. B. zu einer späten Fehlgeburt kommt oder dass beim Kind eine lebensverkürzende Erkrankung oder Fehlbildung diagnostiziert wird. Manchmal müssen Eltern die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch treffen oder sich darauf einstellen, dass ihr Kind vor, während oder kurz nach der Geburt sterben wird.

Wenn Geburt, Tod und Abschied zusammenfallen, bleibt meist nur wenig gemeinsame Zeit, um das Kind kennenzulernen und ihm einen Platz in der Familie zu geben. Dabei hat jede Familie ihren eigenen Weg, Eltern eines solchen „Sternenkindes“ zu werden. Bedürfnisse und Wünsche in dieser Situation sind sehr individuell. Wir unterstützen Sie vor, während und nach der Geburt und gehen diesen schwierigen Weg mit ihnen gemeinsam. Anregungen finden Sie unter dem Abschnitt Was kann ich tun. Dabei sind uns die Anerkennung und Wertschätzung des Kindes als Mensch, sowie ein würdevoller Umgang mit ihm und seinen Eltern ein großes Anliegen. 

Die Nachricht, dass ihr Kind nicht leben wird, kann Eltern und Familien in eine Lebenskrise stürzen. Bitte suchen Sie sich in diesem Fall Hilfe! Gespräche mit geeigneten Menschen aus dem privaten Netzwerk (z.B. gute Freunde, Familie) können entlastend wirken. Weitere Hilfe finden Sie bei der Seelsorge, der psychosozialen Beratung und dem medizinischen Angebot der psychosomatischen Ambulanz. Siehe auch: Hilfreiche Kontakte


Rechtliche Regelungen

Ein Kind, das vor Ende der 23. SSW geboren wird, weniger als 500 g wiegt und keine Lebenszeichen zeigt, wird im Personenstandsgesetz (PStV§31) als Fehlgeburt bezeichnet. Es muss dann von den Eltern nicht standesamtlich gemeldet oder selber bestattet werden. Beides ist auf Wunsch jedoch immer möglich.

Ein Kind, das ab der 24. SSW geboren wird oder mehr als 500 g Gewicht hat oder zu einer Mehrlingsgeburt gehört und keine Lebenszeichen zeigt, wird als Totgeburt bezeichnet. Es muss standesamtlich gemeldet und in der Regel von den Eltern bestattet werden.

Das gleiche gilt für jedes Kind, das mit Lebenszeichen geboren wird (Lebendgeburt), unabhängig von Schwangerschaftswoche oder Gewicht. 

 

Der Schwangerschaftsabbruch stellt im Blick auf das Personenstandsgesetz eine besondere Situation dar. In jedem Fall liegt hier die Bestattungspflicht bei der Klinik – unabhängig von Gewicht, Gestationsalter und Lebenszeichen. Selbstverständlich haben Sie als Eltern jederzeit das Recht, ihr Kind zu bestatten. 

Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die zuständigen Mitarbeitenden der Universitäts-Frauenklinik, um diese im persönlichen Gespräch zu klären. 



Was kann ich tun? Welche Angebote stehen mir zur Verfügung?

Schon vor der Geburt gibt es Gesprächs- und Beratungsangebote: Das ärztliche Team, Hebammen, Seelsorgende, Beratungsstellen oder der Sozialdienst informieren über unterschiedliche Themen und geben Hilfestellungen.

Sie als Eltern können für Ihr Kind einen Namen überlegen, können Kleidung oder eine Decke, ein Kuscheltier, ein Foto der Familie, Dinge, die ihr Kind auf seinem Weg begleiten sollen, besorgen und mit in die Klinik bringen. Sie können z.B. etwas schreiben oder basteln oder ein Set für Hand- und Fußabdrücke besorgen. 

Je nach Situation werden Sie über den Kreißsaal oder die Schwangerenstation stationär aufgenommen. Sie bekommen ein Einzelzimmer gemeinsam mit einer Begleitperson, wenn Sie dies wünschen. Neben Hebammen, ärztlichem und Pflegepersonal können Seelsorgende und der Sozialdienst Sie unterstützen. Gegebenenfalls wird die Geburt eingeleitet. Auch dies erfolgt auf der Schwangerenstation. Geburten vor der 20. SSW werden in aller Regel auch auf dieser Station betreut. Geburten nach der 20. SSW in der Regel im Kreißsaal. Auf der Station und im Kreißsaal werden sie von Hebammen, Pflegekräften, Ärztinnen und Ärzten begleitet und unterstützt. Dazu gehören Gespräche über Wünsche und Vorstellungen für die Betreuung, den Verlauf und die Geburt selbst, Möglichkeiten der Schmerzerleichterung und zur Gestaltung des Abschieds. Siehe auch: Hilfreiche Kontakte

Direkt nach der Geburt wird überprüft, ob das Kind Lebenszeichen zeigt. Dies können z.B. ein Herzschlag oder ein Pulsieren der Nabelschnur sein. Falls das Kind lebend zur Welt kommt, beginnt nun eine palliative Begleitung, bei der selten vorhersehbar ist, wie lange sie dauern wird. Der Sterbeprozess kann wenige Minuten oder auch mehrere Stunden dauern. Diese Zeit soll das Kind möglichst ohne Schmerzen und Angst, mit Wärme und in menschlicher Nähe erleben. Da sich das Kind nicht äußern kann, ist es Aufgabe der Eltern und der betreuenden Fachpersonen, im Sinne des Kindes zu entscheiden und zu handeln. Bei Bedarf wird in dieser Situation auch der ärztliche Dienst der Kinderklinik (Neonatologie) hinzugezogen. Seelsorgerliche Begleitung ist auf Ihren Wunsch hin selbstverständlich. Bei längeren palliativen Begleitungen können der ambulante Kinderpalliativdienst Paluna und der ambulante Kinder- und Jugendhospizdienst Boje hilfreich unterstützen. Siehe auch: Hilfreiche Kontakte


Ist Ihr Kind geboren, geht es darum, die gemeinsame Zeit individuell zu gestalten und Ihrem Kind einen Platz in der Familie und in Ihrem Leben zu geben. Auch Großeltern oder Geschwister können einbezogen werden. Hebammen begleiten Sie beim ersten Kontakt mit ihrem Kind, legen es auf Wunsch in ein Mosekörbchen. Ihr Kind kann gebadet oder angezogen werden. Wir erstellen eine Erinnerungskarte mit Hand- oder Fußabdrücken. Es können Bilder gemacht werden, und die ehrenamtliche Fotografen-Initiative „Sternenkind“ bietet professionelle Erinnerungsfotos. Bis zur Entlassung haben Sie immer die Möglichkeit, Ihr Kind zu sehen, zu halten, Abschied zu nehmen. Auch in dieser Zeit bietet die Seelsorge ihre Unterstützung an. Wenn sie sich verabschiedet haben und entlassen werden, wird Ihr Kind von uns an die Fachkräfte des Departements für Pathologie und Neuropathologie übergeben, wo es bis zur Bestattung verbleibt. Siehe auch: Hilfreiche Kontakte


Für den Abschied und die Bewältigung der schwierigen Situation können Rituale hilfreich sein. Solange ein Kind lebt, kann es auf Wunsch der Eltern getauft werden. Mit der Taufe wird es in eine der christlichen Kirche aufgenommen. Falls Sie sich vorab über diese Möglichkeit informieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Seelsorge im Haus. Die Taufe kann auch spontan (bis kurz vor der Geburt) angefragt und kurzfristig durchgeführt werden. Wenn die Zeit drängt, übernehmen die Hebammen, Ärztinnen oder Ärzte die Taufe. Wenn absehbar mehr Zeit bleibt, kann jederzeit eine Seelsorgerin oder ein Seelsorger über die Rufbereitschaft angefordert werden. Ist das Kind bereits vor oder während der Geburt verstorben, ist eine Segnung möglich. Diese wird häufig als „Übergangsritual“ kurz vor Entlassung der Mutter wahrgenommen. Das Ritual wird von der Seelsorge im Haus durchgeführt. Es ist daher christlich geprägt, kann aber an Ihre persönliche Glaubensüberzeugung angepasst werden. Selbstverständlich können Sie auch die muslimische Seelsorge kontaktieren. Meist findet die Segnung auf Station im Zimmer statt, es stehen aber auch ein Andachtsraum und ein eigener Abschiedsraum dafür zur Verfügung. Siehe auch: Hilfreiche Kontakte


Vielleicht hatten Sie schon während der Schwangerschaft Kontakt zu einer Hebamme, die Sie in der ersten Zeit zu Hause unterstützt und die Nachsorge übernimmt. Auch nach einer Fehlgeburt ist Hebammenbetreuung möglich. Es gibt spezielle Angebote (z.B. Rückbildungskurse oder Trauergruppen) für Eltern, die ihr Kind vor, während oder kurz nach er Geburt verlieren oder Angebote der Schwangerenberatungsstellen. Auch Nachgespräche mit den Seelsorgerinnen, den betreuenden Fachpersonen der Klinik oder in unserer Hebammensprechstunde sind nach der Entlassung nach Vereinbarung möglich. Die Elterninitiative „Regenbogen“ gestaltet ebenfalls Hilfsangebote für trauernde Eltern und Familien. Weitere Anlaufstellen sind die psychologischen Beratungsstellen sowie die psychosomatische Ambulanz am UKT.  Alle diese Angebote bieten die Möglichkeit, weiterführende Fragen und Gedanken zu klären (z.B. Umgang mit Geschwisterkindern, Kommunikation mit dem sozialen Umfeld, Trauer, Paarbeziehung).  Siehe auch: Hilfreiche Kontakte


Die Bestattung der Allerkleinsten

Den Mitarbeitenden des Klinikums ist es ein großes Anliegen, dass alle Kinder* würdevoll bestattet werden. Auch, wenn bei einer frühen Fehlgeburt kein Kind erkennbar ist, wird das aufbewahrte Schwangerschaftsgewebe beigesetzt. Dabei müssen wir die gesetzlichen Vorgaben beachten, die die Bestattungspflicht für die Allerkleinsten regeln. Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie zusammengefasst. Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an die Seelsorge der Frauenklinik wenden. 

Sie als Eltern haben jederzeit das RECHT ihr Kind selbst zu bestatten. Dieses Recht besteht auch dann, wenn es noch ganz klein ist. Auf diese Weise können Sie den Termin und den Ort der Beisetzung selbst bestimmen und die Trauerfeier individuell gestalten. In der Regel haben Sie Zeit genug, um alles in Ruhe zu organisieren, auch nach dem Klinikaufenthalt. 

Ihr Kind wird bis zu seiner Bestattung im Department für Pathologie und Neuropathologie auf würdevolle Weise und mit Namen versehen aufbewahrt. 

Hilfreiche Kontakte

Es ist nicht möglich, Sternenkinder direkt aus der Klinik mitzunehmen. Vor dem Gesetz gelten auch die Allerkleinsten als Verstorbene und unterliegen dem Bestattungsgesetz, das für alle Verstorbenen die Friedhofspflicht vorsieht. Dies wird durch den Weg über das Department für Pathologie und Neuropathologie sichergestellt. Für die Bestattung unterhalten viele Gemeinden ein Kindergräberfeld oder eröffnen die Möglichkeit, ein Kleinstkind in einem bestehenden Familiengrab beizusetzen. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer örtlichen Friedhofsverwaltung. Wenn Ihr Sternenkind in Tübingen geboren wurde, haben Sie außerdem die Möglichkeit, es in der in der anonymen Gemeinschaftsgrabstätte „Schmetterling“ auf dem Bergfriedhof beizusetzen. Sie wurde eigens für Sternenkinder und Säuglinge angelegt. 


In manchen Fällen hat die Klinik die PFLICHT die Allerkleinsten zu bestatten. So ist sichergestellt, dass wirklich alle Kinder bestattet werden und schränkt das „BestattungsRECHT“ der Eltern nicht ein.  Die Beisetzung durch die Klinik findet regelmäßig am 2. Freitag im Mai bzw. im Oktober auf dem Tübinger Bergfriedhof im Rahmen einer ökumenischen Trauerfeier statt. An diesem Tag werden alle Kinder zu Grabe getragen, die bis zum 30.4. bzw. 30.9. zuvor in der Universitäts-Frauenklinik Tübingen geboren wurden und für die die Klinik die Bestattungspflicht trägt. 

Bitte beachten Sie, dass der gemeinsamen Grablegung immer eine Einäscherung (Kremation) vorausgeht! Wenn Sie dies nicht wünschen, müssen Sie Ihr Bestattungsrecht selbst wahrnehmen. 

Zur gemeinsamen Trauerfeier sind Sie und alle Menschen, die Ihnen wichtig sind, herzlich eingeladen! Es ist gut, an diesem Tag zu spüren, dass man in seiner Trauer nicht allein ist, sondern aufgehoben zwischen vertrauten Personen und fremden Menschen, die Ähnliches erlebt haben. Zu der Feier sind ausdrücklich auch Mitarbeitende des Klinikums eingeladen, die auf diese Weise ihre Verbundenheit mit Ihnen und ihre Anteilnahme ausdrücken. 

Aktuelle Informationen und Termine finden Sie auf der Seite der Klinikseelsorge. 

Die Trauerfeier wird von Mitarbeitenden der Seelsorge und einer Hebamme der Universitäts-Frauenklinik Tübingen gestaltet. Eingeladen sind Menschen aller Religionen, Konfessionen und Weltanschauungen. Beginn ist in der Trauerhalle, anschließend führt der Weg mit der Urne zur Gemeinschaftsgrabstätte „Schmetterling“, wo Trauernde eine Kerze für ihre Sternenkinder entzünden können. Nach einem Segenswort wird die Urne in die Erde gesenkt. Danach können Sie als Eltern, An- und Zugehörige einzeln ans Grab treten, still Abschied nehmen und Mitgebrachtes ablegen. 

Das Grab Ihres Kindes ist mit einer Ziffer gekennzeichnet, so dass es sich auch nach Jahren wieder auffinden lässt. Sie wird bei der Trauerfeier bekannt gegeben, sie kann aber auch bei der Seelsorge in der Universitäts-Frauenklinik oder bei der Friedhofsverwaltung erfragt werden. Die Grabstelle wird von der Stadt Tübingen kostenlos zur Verfügung gestellt, und auch die Grabpflege übernimmt der Friedhof. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Grabfläche selbst nicht individuell gestaltet werden darf. Legen Sie deshalb Erinnerungstücke für Ihr Kind (z.B. Gartenstecker, Steine, Engel…) nicht direkt auf dem Grab ab, sondern auf den dafür vorgesehenen Flächen.  Siehe auch: Hilfreiche Kontakte


Hilfreiche Kontakte

Bitte beachten Sie: Die hier genannten Kontaktstellen beziehen sich auf den Raum Tübingen. Sollten Sie weiter weg leben, kontaktieren Sie die entsprechenden dortigen Einrichtungen.

Links und Literatur

Ausgewählte Literatur

Es gibt viel Lesenswertes zum Thema früher Kindsverlust. Besonders bewährt haben sich unserer Meinung nach folgende Titel:

  • Hanna Lothrop, Gute Hoffnung, jähes Ende. Fehlgeburt, Totgeburt und Verluste in der frühen Lebenszeit. Begleitung und neue Hoffnung für Eltern
    Umfassende Informationen rund um den frühen Kindsverlust.
  • Ayse Bosse, Weil Du mir so fehlst.
    Bilderbuch mit phantasievollen Anregungen, wie Trauer und Verlust spielerisch bearbeitet werden können. Für Geschwisterkinder und Erwachsene, die gerne vorlesen.
  • Wolf Erlbruch, Ente, Tod und Tulpe
    Kinderbuch mit poetischen Bildern und Texten. Für Kleine und Große.
  • Roland Kachler, Christa Majer-Kachler, Gemeinsam trauern – gemeinsam weiter lieben: Das Paarbuch für trauernde Eltern.
    Hilfreich, um Verlusterfahrungen als Paar zu verarbeiten. Nur noch antiquarisch oder als eBook erhältlich.
  • Chris Paul, Schuld – Macht – Sinn. Arbeitsbuch für die Begleitung von Schuldfragen im Trauerprozess.
    Warum Schuldgefühle im Trauerprozess tatsächlich Sinn machen und zu einem tieferen Verständnis der Trauer führen können. Verständlich und lebensnah geschrieben.
  • Petra Sutor, Trauern um ein Sternenkind. Das Begleitbuch für Familien. 
    Ansprechend gestaltetes Buch mit umfassenden, kompakten und gut lesbaren Informationen zum Thema Kindsverlust. Mit aktueller Literaturliste und Adressen.

Zertifikate und Verbände