Bereits im Jahr 2011 hat das ZSE Tübingen die bundesweit erste Fortbildungsakademie für Seltene Erkrankungen (FAKSE) gegründet, mit dem Ziel, das vorhandene Expertenwissen an externe Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Krankenversorgung weiterzugegeben. Diese regelmäßig stattfindenden kostenfreien Fortbildungsveranstaltungen, erweitern nicht nur das Wissen um seltene Erkrankungen, sie führen auch zu einer Sensibilisierung, das mögliche Vorliegen einer seltenen Erkrankung zu erkennen. Diese Veranstaltungen werden von den integrierten Tübinger Fachzentren angeboten und berücksichtigen multidisziplinäre und multiprofessionelle Aspekte der Diagnostik und Behandlung von Menschen mit seltenen Erkrankungen. Wann immer möglich, werden diese Fortbildungen in Zusammenarbeit mit der Patientenselbsthilfe konzipiert und durchgeführt.
FAKSE - Fortbildungsakademie für Seltene Erkrankungen
Mär, 21
eFAKSE: Chirurgische Therapie NF1-assoziierter Tumoren der Haut und der peripheren Nerven
Prof. Dr. Hans-Martin Häfner, Dr. Isabel Gugel Prof. Dr. Martin Schuhmann
Mär, 21
eFAKSE: Hyperakusis dolorosa und Phantomschmerz – seltene auditive und bekannte somatosensorische Phänomene der Neuroplastizität
Dr. med. Barbara Schlisio Prof. Dr. Marlies Knipper
Jun, 21
eFAKSE: Kombinierte Sinnesbehinderung - Sehen und Hören in seltenen Syndromen
apl. Prof. Dr. med. Katarina Stingl Dr. Anke Tropitzsch
Okt, 21
eFAKSE: Interdisziplinäre Behandlung vaginaler Fehlbildungen
Prof. Dr. med. K. Katharina Rall PD Dr. med. Verena Ellerkamp
Kontakt
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frontend.sr-only_#{element.contextual_1.children.icon}: 07071 29-25061
E-Mail-Adresse: info@fakse.info
FAQ - Hier beantworten wir Ihre häufigsten Fragen
Was müssen Sie mitbringen?
Damit wir Ihre CME Punkte der Ärztekammer melden können, müssen sie Ihre EFN mitbringen.
Wieviele CME-Punkte erhalten Sie für Ihre Teilnahme an der FAKSE?
Die Anzahl der möglichen CME-Punkte entnehmen sie bitte dem Einladungsflyer der jeweiligen Veranstaltung.
Wie erhalten Sie die CME-Punkte für Ihre Teilnahme an der FAKSE?
Nach erfolgreicher Teilnahme an der FAKSE werden die erworbenen CME-Punkte an Ihre Ärztekammer übermittelt (wenn nicht in der Anmeldung anders gewünscht). Eine zusätzliche Teilnahmebescheinigung wird am Ende der Veranstaltung ausgehändigt.
Unsere Sponsoren
Nachstehend Offenlegung der Sponsorenleistungen entsprechend dem FSA-Kodex im Rahmen der erweiterten Transparenzvorgaben bei der Unterstützung von Kongressveranstaltungen.
Erklärung zur Firmen- und Produktneutralität
Hiermit versichern wir, dass die Inhalte und die Darstellung der ärztlichen Fortbildung unabhängig von wirtschaftlichen Interessen Dritter sowie frei von werbenden Einflüssen sind und den aktuellen Empfehlungen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Fortbildung entsprechen. Den in der Anlage beigefügten Auszug über Fortbildung und Sponsoring aus den Empfehlungen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Fortbildung haben wir zur Kenntnis genommen.
Wir bestätigen, dass die Referenten bei der Darstellung der Themen unabhängig sind.
Auszug aus den Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung der Bundesärztekammer
(4. überarbeitete Auflage)
Fortbildung und Sponsoring
(Version vom 24. April 2015)
Fortbildung als lebenslanger Lernprozess ist eine ärztliche Berufspflicht. Bei der Erfüllung dieser Verpflichtung ist aufgrund der gewachsenen Strukturen eine Kooperation von Ärzteschaft und Dritten in vielen Bereichen notwendig und wünschenswert. Diese Zusammenarbeit muss aber so gestaltet sein, dass das Patientenwohl und die Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit zu keinem Zeitpunkt gefährdet werden. Das bedeutet insbesondere, dass die Inhalte ärztlicher Fortbildung unabhängig von wirtschaftlichen Interessen Dritter und frei von kommerziellen Einflüssen auf Diagnostik und Therapie in Klinik und Praxis zu halten sind.
Daraus folgt:
- Sponsoring ist transparent zu machen
- Der Sponsor darf Form und Inhalt der Fortbildungsmaßnahme nicht beeinflussen
- Referenten müssen ihre Verbindungen zur Industrie offen legen
- Wissenschaftliche Leiter von Fortbildungsveranstaltungen stellen die Produktneutralität sicher
- Produktwerbung auf Einladungen und Programmen zu monothematischen Fortbildungsveranstaltungen ist grundsätzlich nicht zulässig, gegen die Bewerbung mehrerer Produkte durch mehrere Hersteller in Programmen von multithematischen Veranstaltungen (Kongresse) ist nichts einzuwenden. Die namentliche Nennung von Sponsoren ist erlaubt
- Objektive Produktinformation aufgrund wissenschaftlicher Kriterien ist bei Nennung des Wirkstoffes (Generikum) statt des Produktnamens z.B. durch die pharmazeutische Industrie zulässig
- In allen Fortbildungsmaßnahmen muss ein ausgewogener Überblick über den jeweiligen Wissensstand entsprechender diagnostischer und therapeutischer Alternativen vermittelt werden
- Kommerzielle Ausstellungen im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit Fortbildungsmaßnahmen dürfen weder Konzeption noch Durchführung der eigentlichen Fortbildungsmaßnahme beeinflussen
- Ein kommerziell unterstütztes Rahmenprogramm darf weder zeitlich parallel zum inhaltlichen Programm stattfinden noch einen größeren zeitlichen Umfang haben als die Fortbildung selbst
- Die Zulässigkeit der Annahme von geldwerten Vorteilen für die Teilnahme an wissenschaftlichen Fortbildungsveranstaltungen regelt das Berufsrecht der Länder
Tübingen, Mai 2015
Das FAKSE-Team
Unterstützer der Veranstaltung "Seltene Stoffwechselerkrankungen"
1.500 €

1.500 €

1.500 €

Zertifikate und Verbände

Focus: Top Nationales Krankenhaus 2021

Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen

Qualitätspartnerschaft mit der PKV

Erfolgsfaktor Familie

Die Altersvorsorge für den Öffentlichen Dienst